18-Jähriger festgenommen

Ehepaar bei Bayreuth erstochen: Minderjährige Kinder waren während der Tat zuhause

9.1.2022, 15:37 Uhr
Die Polizei traf kurz nach dem Notruf am Tatort ein, konnte aber nicht mehr rettend eingreifen.

© NEWS5 / Fricke, NEWS5 Die Polizei traf kurz nach dem Notruf am Tatort ein, konnte aber nicht mehr rettend eingreifen.

Aufmerksame Anwohner hatten zunächst kurz nach Mitternacht Hilferufe im Nachbaranwesen bemerkt und den Notruf abgesetzt. Als die Einsatzkräfte der Bayreuther Polizei bei dem Einfamilienhaus in Mistelbach (Landkreis Bayreuth) eintrafen, fanden sie im Keller des Gebäudes nur noch zwei leblose Personen vor. Das getötete Ehepaar hatte vier Kinder, die allesamt noch nicht volljährig sind. Laut Polizeisprecher Matthias Potzel waren die Kinder in dem Haus, als ihre Eltern getötet wurden. Nicht alle hätten die Tat mitbekommen. Die vier Kinder kamen in Obhut des Jugendamtes und werden betreut.

Nach Hinweisen der Nachbarn fahndete die Polizei nach der Bluttat mit einem Großaufgebot nach einem 18-jährigen Tatverdächtigen, der sich gegen vier Uhr morgens schließlich selbst stellte. Die Polizei nahm den jungen Mann im Bayreuther Stadtgebiet fest und brachte ihn auf das Gelände des Polizeipräsidiums. Er sitzt derzeit in einer Polizeizelle. Der Tatverdächtige war kein Einbrecher, er soll laut Polizei "berechtigt" gewesen sein, sich im Haus aufzuhalten, aber kein direktes Familienmitglied sein.

Nachbarn berichten auch davon, dass es in der Familie zuletzt Ärger und Probleme wegen des Freundes der ältesten Tochter gegeben habe. Dass es sich bei dem 18-jährigen Verdächtigen, der sich der Polizei gestellt hatte, um den Freund gehandelt habe, wollte Polizeisprecher Potzel jedoch auf Anfrage "noch nicht" bestätigen. In enger Zusammenarbeit führen die Staatsanwaltschaft sowie die Kripo Bayreuth die Ermittlungen. Der 18-Jährige wird am Montag einem Richter vorgeführt. Dabei sollen die Hintergründe zur Tat geklärt werden. Deshalb klassifiziert die Polizei die Bluttat zurzeit rechtlich noch nicht und spricht nur von Tötungsdelikt. Bei einem nicht abschließend geklärten Motiv könne man nicht von "Doppelmord" sprechen.


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