Bürgerinitiative beantragte Überprüfung

ICE-Werk: Fachanwälte halten alle Standorte für ungeeignet

Arno Stoffels

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30.6.2022, 13:25 Uhr
Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König (CSU) bei der Vorstellung der Pläne für ein neues ICE-Werk in der Region Anfang Oktober 2020. Seither gibt es Streit um das Vorhaben.

© Timm Schamberger, dpa Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König (CSU) bei der Vorstellung der Pläne für ein neues ICE-Werk in der Region Anfang Oktober 2020. Seither gibt es Streit um das Vorhaben.

Der Ball liegt nun im Feld der Regierung von Mittelfranken. In einem Raumordnungsverfahren wird hier in den nächsten Monaten nach festen Kriterien geprüft, ob für ein neues ICE-Werk im Großraum Nürnberg Areale bei Roth-Harrlach, auf dem ehemaligen Munitionslager Feucht (Muna) oder einem Standort südlich davon infrage kommen würden.

Die Bürgerinitiativen vor Ort und auch der Bund Naturschutz bezweifeln das. Tausende Stellungnahmen und Einwendungen gegen das Großprojekt gingen bei der Regierung ein.

"Umfangreiche Einwendungen gegen das Vorhaben" wurden nun auch von der auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH mit Sitzen in Würzburg, Leipzig und Hannover eingereicht.

Im Auftrag der Bürgerinitiative

Im Auftrag der Bürgerinitiative "Reichswald bleibt e.V." hat die Kanzlei die Auslegungsunterlagen der DB geprüft und kommt nach eigenen Angaben zu der rechtlichen Bewertung, dass das Werk an keinem der drei vorgeschlagenen Standorte realisierbar ist.

"Dem Vorhaben stehen zwingende Vorgaben des Wasser-, Natur- und Habitatschutzrechts entgegen. Es ist an den Standorten zudem unvereinbar mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern 2020 und den Regionalplänen Nürnberg und Regensburg", heißt es seitens der Kanzlei.

Deshalb müsse die Bahn "von ihren Wunsch-Standorten absehen und auf alternative Standorte zurückgreifen".

Bedarf nicht erkennbar

Dem Vorhaben fehle es "bereits an der erforderlichen Planrechtfertigung. Weder ergibt sich ein Bedarf für das Vorhaben aus dem Gesetz, noch hat die Vorhabenträgerin ausgehend von den Zielen des Fachplanungsrechts einen solchen Bedarf nachvollziehbar begründet", heißt es weiter.

Das Projekt, das bis 2028 für 400 Millionen Euro realisiert werden und rund 450 neue Arbeitsplätze bringen soll, sei vor dem Hintergrund der "besonderen Wertigkeit" der Areale mit Blick auf Landschafts-, Umwelt- und Naturschutz mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung unvereinbar, bereits die Auswahl der Areale müsse beanstandet werden.

In diesem Zusammenhang sei auch die von der DB vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie "lückenhaft und in weiten Bereichen fachlich und methodisch nicht nachvollziehbar".

Des Weiteren moniert die Kanzlei die fehlende Auseinandersetzung der DB mit dem Wasserschutz, Lärm- und Lichtemissionen und "Erschütterungen, die das Vorhaben im beanspruchten Gebiet hervorruft".

Scheitern absehbar

Nach Einschätzung der Rechtsanwälte sei deshalb bereits absehbar, dass keiner der drei Standorte zulassungsfähig ist. Die DB müsse entsprechend auf eine "erweiterte Standortsuche" zurückverwiesen werden.

Möglicherweise müssten dann Areale betrachtet werden, die "aus bahnbetrieblichen Gründen schlechter geeignet sind, im Gegenzug aber Umweltbelange und zwingende Vorgaben des Wasser-, Natur- und Habitatschutzrechts berücksichtigen", so die Kanzlei.

Die Regierung von Mittelfranken will das Raumordnungsverfahren bis Ende des Jahres 2022 abschließen.

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