After-Berg

Die Stadt Erlangen erlässt Regeln fürs Nachfeiern in den Nächten der Bergkirchweih 2023

Redaktion Erlanger Nachrichten

19.4.2023, 15:45 Uhr
Wenn die Keller der Bergkirchweih schließen, beginnt der Berg-Abtrieb und Menschenmassen strömen über die Hauptstraße in die Innenstadt. Hier wird weitergefeiert.

© Harald Sippel Wenn die Keller der Bergkirchweih schließen, beginnt der Berg-Abtrieb und Menschenmassen strömen über die Hauptstraße in die Innenstadt. Hier wird weitergefeiert.

Der Berg ruft: Vom 25. Mai bis 5. Juni 2023 findet wieder die Erlanger Bergkirchweih statt. Wenn die Bierkeller geschlossen sind, geht die Feier meist in der Innenstadt weiter. Beim sogenannten "After-Berg" sind oft Tausende bis in die Morgenstunden in Kneipen und auf öffentlichen Plätzen unterwegs.

Anders als die Bergkirchweih, sind die üblich gewordenen Nachfeiern in der Innenstadt keine städtischen Veranstaltungen. Die Polizei und mehrere städtische Dienststellen sind aber bereits seit längerem darum bemüht, dass dieses Feiergeschehen mit möglichst wenigen Gefährdungen und Störungen verbunden ist.

Die im vergangenen Jahr zu diesem Zweck erlassenen Regelungen für die Gastronomie haben erfolgreich dazu beigetragen, dass die Belästigungen insbesondere der Anwohner durch Lärm und Müll sich auf ein erträgliches Maß beschränkt haben.

Becher statt Glasflaschen

Aufgrund der guten Erfahrungen hat die Stadt die gleichen Vorgaben für die Bergkirchweih 2023 nun als sogenannte Allgemeinverfügungen erlassen (www.erlangen.de/das). Hier die Regeln: Speisen und Getränke dürfen in wiederverwendbaren Bechern und Behältern bis 3 Uhr weiterhin auch für den Verzehr auf der Straße verkauft werden. Die Gastwirte müssen jedoch dafür sorgen, dass Gäste die Gaststätten nicht mit Glasflaschen, Krügen oder Gläsern verlassen.

Um hohe Lärmbelastungen zu vermeiden, dürfen Fenster und Türen von Gaststätten ab 22 Uhr nicht mehr offengehalten werden. Musikbeschallung der Außenbereiche, z. B. durch Aufstellung von Musikboxen außerhalb des Gebäudes oder in geöffnete Fenster, sind nicht erlaubt.

Die Wirte werden wie im Vorjahr rechtzeitig auch direkt über die Regelungen informiert. In besonders gelagerten Fällen können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.

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