Zwei Abstimmungen

Soll der Privatwald Wohnbebauung weichen? Das ist das Ergebnis der Bürgerentscheide in Möhrendorf

8.10.2023, 22:30 Uhr
An der Ecke Sudetenstraße/Waldstraße in Möhrendorf soll gebaut werden. Ob es tatsächlich dazu kommt, haben die Bürgerinnen und Bürger am Sonntag entschieden. 

© Helmut G. Bauerreis, NN An der Ecke Sudetenstraße/Waldstraße in Möhrendorf soll gebaut werden. Ob es tatsächlich dazu kommt, haben die Bürgerinnen und Bürger am Sonntag entschieden. 

Es um ein Stück Privatwald an der Ecke Waldstraße/Sudetenstraße in Möhrendorf, das neuer Bebauung zum großen Teil weichen soll. Während der Gemeinderat den Bebauungsplan mit einer Fläche von maximal 12.000 Quadratmeter befürwortet, weil Wohnbauflächen gebraucht würden und es eine Abrundung des Ortsbildes sei, argumentiert eine Bürgerinitiative anders. Weil sich die Bürger uneinig sind, wurden zwei Bürgerbegehren zu den Bebauungsvorhaben eingebracht, zur Landtagswahl 2023 wurde abgestimmt.

Gegen die Baumaßnahmen

Mit "Ja" stimmten für den Bürgerentscheid "Stoppt die Bebauung an der Waldstraße" 61,6 Prozent der Wahlberechtigten in Möhrendorf. Gefordert wurde darin, das der Bebauungsplan für das Gebiet an der Waldstraße eingestellt wird und der Aufstellungsbeschluss zurückgenommen wird. Konkret geht es um das Baugebiet 19/23 (Flurnummern 904/1/Tfl., 905/1/Tfl., 904/6, 423/3, 421/5/Tfl., 421/4, 421 und 421/2/Tfl.) an der Waldstraße. 1500 Menschen stimmten laut vorläufigen Ergebnis (Stand: 22.24 Uhr) für den Bürgerentscheid, damit wurde das Quorum von 759 Stimmen deutlich erfüllt und der Entscheid gilt als angenommen.

Für den Ausbau

Der zweite Bürgerentscheid sprach sich für die Bebauung an der Sudentenstraße aus. Mit "Ja" stimmten für den Bürgerentscheid "Bebauung an der Sudetenstraße" 54,4 Prozent der Möhrendorfer Bürgerinnen und Bürger. Gefordert wurde darin, dass die Bebauung der Sudetenstraße auf der Flurnummer 904 fortgeführt und ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Insgesamt stimmten 1293 Menschen mit "Ja", das Quorum von 759 Stimmen ist erfüllt und der Entscheid gilt als angenommen.

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