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Großflächige Zone

Zur Bergkirchweih: In diesem Bereich ist das Parken von E-Scootern in Erlangen verboten

Zur Gewährleistung der Sicherheit sowie Vermeidung von Unfällen und Trunkenheitsfahrten während der Erlanger Bergkirchweih wird eine großflächige Parkverbotszone für Sharing-E-Scooter eingerichtet. Darauf hat jetzt das Referat für Planen und Bauen der Stadt Erlangen hingewiesen.

Im Austausch mit den Anbietern wurde in den vergangenen Jahren ein gemeinsames Konzept erarbeitet, das die Anforderungen der Polizei berücksichtigt. Da das Feedback zu dem Umgang mit Sharing-E-Scootern während der Bergkirchweih seit 2022 durchweg positiv ausgefallen ist, wird daran festgehalten.

Parken von E-Scootern in Erlanger Innenstadt und am Burgberg verboten

Vom 5. bis einschließlich 16. Juni gilt im Bereich der Innenstadt und des Burgbergs ein Abstellverbot für Sharing-E-Scooter. In diesem Zeitraum ist es durch technische Mittel seitens der Anbieter nicht möglich, Fahrzeuge dort abzustellen oder auszuleihen. Der räumliche Umgriff der Parkverbotszone ist einer Karte (www.erlangen.de/e-scooter) zu entnehmen. Die Anbieter entfernen im Vorfeld alle Elektrotretroller aus dem Gebiet.

Alle Nutzenden sind weiterhin dazu angehalten, beim Fahren und Abstellen der Elektro-Tretroller keine anderen Verkehrsteilnehmenden zu behindern oder zu gefährden. Die E-Scooter-Anbieter richten In-App-Benachrichtigungen zu der Parkverbotszone sowie den geltenden Regelungen ein. Zudem werden die Anbieter dazu angehalten, Reaktionstests während des Zeitraums der Bergkirchweih zu integrieren.

Am Rand der Verbotszone sind drei Parkzonen eingerichtet. Dazu gehören der Mobilpunkt am Großparkplatz, der Mobilpunkt Mozartstraße und der Zollhausplatz. Diese werden anbieterseitig regelmäßig kontrolliert, sodass für Nutzende ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten in Bezug auf Alkohol und Drogen dieselben Vorschriften wie beim Fahren von Pkw. So liegt beispielsweise der Grenzwert bei Alkohol für Personen bis 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit (altersunabhängig) bei 0,00 Promille Blutalkoholkonzentration. Im Fall von Verstößen gegen die rechtlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsordnung (StVO) oder Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) werden diese im Rahmen der geltenden Gesetze geahndet.

Um den reibungslosen Aufbau der Bergkirchweih zu ermöglichen, wird bereits seit einigen Tagen eine Parkverbotszone im Bereich des Bergkirchweihgeländes (Bergstraße, An den Kellern und Schützenweg) ausgewiesen, sodass für Wirte und Schausteller keine Behinderungen auftreten.

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