
Geldstrafe akzeptiert
Langenzenns Bürgermeister Jürgen Habel ist wegen Betrugs nun rechtskräftig verurteilt
Jürgen Habel, der Erste Bürgermeister Langenzenns, ist ab sofort rechtskräftig wegen zweifachen Betrugs verurteilt. Er hat über seinen Anwalt seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Fürther Amtsgerichts vom 23. Mai 2023 zurückgezogen. Die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Rechtsmittel eingelegt hatte, verzichtet auf eine Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Dies bestätigte die Sprecherin des Landgerichts, Tina Haase, den Fürther Nachrichten.
Somit hat das zwei Jahre alte Ausgangsurteil Rechtskraft. Das Gericht hatte Habel wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 Euro verurteilt. Das Stadtoberhaupt hatte im Frühjahr 2022 fünf Ukrainerinnen und Ukrainer bei sich untergebracht und dazu mit ihnen Mietverträge abgeschlossen. Sowohl zur Wohnfläche als auch zum Zeitraum, in dem den Flüchtlingen der Wohnraum zur Verfügung stand, hatte er nach Überzeugung des Gerichts falsche Angaben gemacht. Eine deshalb zu Unrecht an ihn ausgezahlte Erstattungssumme belief sich auf rund 3500 Euro.
Zum Prozess war es gekommen, weil der Kommunalpolitiker gegen einen gegen ihn ergangenen Strafbefehl Einspruch erhoben hatte. Gegen das Urteil legten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess vor dem Amtsgericht eine Geldstrafe von 115 Tagessätzen gefordert. Nach dem Urteil kritisierte die Anklagebehörde, die verhängte Strafe sei „nicht tat- und schuldangemessen“.
Ab 90 Tagessätzen gilt ein Verurteilter als vorbestraft. Das Fürther Amtsgericht hatte ihm dies erspart. Dessen ungeachtet dürfte die Landesanwaltschaft Bayern als übergeordnete Strafverfolgungsbehörde nun das bereits 2023 eingeleitete Disziplinarverfahren gegen Habel, das nach dem Einlegen der Berufungen geruht hat, wieder aufnehmen. Dabei geht es nun auch um eine Reihe weiterer Vorwürfe aus dem kommunalpolitischen Bereich, darunter eine von CSU-Stadtrat Oliver Vogel angestoßene Anzeige wegen Vorteilsannahme im Amt.
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