Leistungen der Krankenkassen, die häufig übersehen werden!

Versicherte sollten sich gut informieren, welche Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind, um diese auch nutzen zu können, wie beispielsweise regelmäßige professionelle Zahnreinigungen.

© Gustavo Fring, pexels.com Versicherte sollten sich gut informieren, welche Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind, um diese auch nutzen zu können, wie beispielsweise regelmäßige professionelle Zahnreinigungen.

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Tatsächlich haben viele Versicherte keine Kenntnisse darüber, was ihnen sozusagen zusteht und lassen jährlich Krankenkassenleistungen verfallen. In diesem Beitrag schauen wir uns, wie man herausfindet, welche Leistungen und Services Versicherten zustehen und geben einige Beispiele.

Diese Grundlagen gelten bei Krankenkassen

Der Leistungskatalog der Krankenversicherungen ist zwar nicht verbindlich geregelt, dennoch decken alle gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich sehr ähnliche Leistungen ab. Die Rahmenbedingungen und gesetzlichen Ansprüche von Versicherten sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgegeben. Hier ist festgehalten, dass diese einen Anspruch auf ausreichende, bedarfsgerechte und dem allgemein anerkannten Stand der Medizin entsprechende Versorgung haben.

Weiterhin übernehmen Krankenkassen zum Teil auch individuelle Gesundheitsleistungen, die über diese Mindestansprüche hinausgehen. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Zum Beispiel haben Krankenkassen ein Interesse daran, durch präventive Behandlungsoptionen schwerere Erkrankungen zu verhindern. Die Kostenübernahme für Impfungen fällt ebenfalls in diese Kategorie, jedoch ist hier allgemein bekannt, dass Krankenkassen diese Kosten übernehmen. Weitere Beispiele sind die Zahnreinigung, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen oder Osteopathie. Natürlich variiert das Leistungsangebot hier je nach Krankenkasse. Versicherte finden die Leistungen in ihrem persönlichen Leistungskatalog und sollten sich regelmäßig von ihrer Krankenkasse über neue Leistungsangebote beraten lassen.

Hörgeräte werden übernommen!

Viele Menschen scheuen den Gang zum HNO-Arzt, wenn der Verdacht einer Hörminderung oder sogar gefühlt schon eine Schwerhörigkeit vorliegt. Zudem ist vielen Versicherten unbekannt, dass die Kosten für bestimmte Hörgeräte vollumfänglich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Liegt allerdings eine entsprechende Verordnung für ein Hörgerät von einem HNO-Arzt vor, können Versicherte die Ansprüche über den Hörgeräte-Akustiker geltend machen. Lediglich eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Hörgerät fallen dabei an.

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten für ein Hörgerät einen Festbetrag, der im Jahr 2023 bei 741 Euro pro Hörgerät liegt. Hörgeräte-Akustiker sind dazu verpflichtet, zuzahlungsfreie Hörgeräte-Modelle anzubieten, die dem aktuellen Stand der Technik aufweisen. Ein zuzahlungsfreies Modell ist daher kein Gerät von geringerer Qualität.

Wer sich für ein Hörgerät mit erweiterten Funktionen entscheidet, wie die Möglichkeit, mehrere Mediengeräte per Bluetooth zu koppeln oder die Hörgeräte-Steuerung via App, muss eventuell zuzahlen. Dabei trägt der Versicherte allerdings nur den Betrag, der den der Krankenkasse übersteigt. Alle sechs Jahre haben gesetzlich Krankenversicherte zudem einen Anspruch auf ein neues Hörgerät.

Regelungen bei Kuren

Ein besonderer Fall sind Kuraufenthalte, da es die unterschiedlichsten Anlässe für eine solche Verordnung gibt. Neben präventiven Kuren zur Stressbewältigung, gibt es bis eine ganze Reihe an verschiedenen Kuren zur Rehabilitation, beispielsweise nach schweren Operationen, Erschöpfung und chronischen Erkrankungen.

Da Kuren in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden sind, unterscheiden sich dementsprechend auch die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Ob die Kosten einer Kur vollumfänglich oder beispielsweise nur ein Zuschuss für eine Vorsorge-Kur übernommen werden, hängt vom individuellen Fall ab. Versicherte sollten in solchen Fällen immer darauf achten, dass die Gesamtheit aller vorliegenden Erkrankungen in die Bewertung eines Antrages auf Kur miteinfließen und entsprechend geprüft werden.

Bonusprogramme von Krankenkassen: so profitieren Personen mit gesundem Lebensstil

Wie bereits bei den Vorsorgemaßnahmen unterstützen gesetzliche Krankenkassen teilweise auch Aktivitäten und Maßnahmen, die nicht direkt im Zusammenhang mit Gesundheitskosten stehen. Aus diesem Grund richten viele Krankenkassen Bonusprogramme ein, die sich an sportlich aktive Personen richten sowie an diejenigen, die sich um ihre eigene Gesundheit kümmern.

Hier sind die Krankenkassen oftmals kreativ. So tragen einige die Kosten für Beiträge zu Sportvereinen oder dem Fitnessstudio. Ähnliche Programme gibt es für die Anschaffung von Fitnesstrackern oder regelmäßige Zahnreinigungen. Der Hintergrund ist, dass aus Statistiken hervorgeht, dass solche Personengruppen seltener schwere oder chronische Krankheiten entwickeln. Auf lange Sicht gesehen sparen die Krankenkassen so und die Versicherten leben gesünder – ein Gewinn für alle Beteiligten.