Schadenbilanz der Versicherer

E-Scooter als Gefahrenquelle

15.2.2022, 20:13 Uhr
E-Scooter als Gefahrenquelle

© ampnet/Dethleffs

Seit 2019 dürfen die sogenannten E-Scooter im deutschen Straßenverkehr bewegt werden. Während ihre Fans in den elektrischen Kleinstrollern einen willkommenen Beitrag zur innerstädtischen Mobilitätswende sehen, ärgern sich andere über das neue Verkehrsmittel. Vor allem Fußgänger führen Klage über teils rücksichtslos rollernde Zeitgenossen. Nicht zu Unrecht: „Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

3850 Euro pro Unfall

Erstmals haben die Versicherer jetzt bilanziert, wie es um die Schadenhäufigkeit der Roller bestellt ist. Ergebnis: Sie bewegt sich in einem ähnlichen Rahmen wie die von Mofas und Mopeds. In Zahlen ausgedrückt heißt das: Die rund 180.000 versicherten Scooter haben im Jahr 2020 insgesamt 1150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen. Im Schnitt mussten die Assekuranzen pro Unfall 3850 Euro zahlen.

Und auch in anderer Hinsicht gibt es immer wieder Ärger. Den bereitet das „Free-Floating“-Modell, eine für den Nutzer sehr komfortable Sache, denn er kann den gemieteten Scooter überall dort auf dem Gehweg stehen lassen, wo er ihn nicht mehr benötigt. Der unschöne Anblick, den – teils in höherer Zahl - umgekippte Roller auf den Bürgersteigen bieten, ist da noch das kleinere Übel. Schwerer wiegt die Gefahr, die von den Scootern als Stolperfalle ausgeht.

Stolperfalle für Sehbehinderte

Vor allem blinde und sehbehinderte Menschen sehen sich einem Risiko ausgesetzt. Es sei schon „zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen gekommen“, heißt es beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW), der jetzt mit Unterstützung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) geklagt und vom Verwaltungsgericht Münster (Az.: 8 L 785/21) Recht bekommen hat. Die Richter entschieden, dass die Stadtverwaltung Münster zeitnah für mehr Sicherheit auf ihren Bürgersteigen muss, indem sie Ordnung in den Roller-Wildwuchs bringt und – beispielsweise – verbindliche Abstellflächen festlegt. Bislang hatte sich die Stadt auf die Verantwortung der Rolleranbieter und deren Selbstverpflichtungserklärungen berufen. Die eigentlich erhoffte Untersagung des kompletten Free-Floating-Systems konnte der BSVW allerdings nicht durchsetzen.

Versicherungskennzeichen erforderlich

Ganz allgemein ist für E-Scooter eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich, die durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird. Der Gehweg ist für die Roller tabu, sie müssen Radwege beziehungsweise die Fahrbahn benutzen. Für Fahrer und Fahrerinnen gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Das Tragen eines Helms wird zwar empfohlen, ist aber nicht Pflicht.

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