Kindersitz, Fahrradanhänger, Cargobike

Kinder auf dem Fahrrad mitnehmen: Das sind die Möglichkeiten

9.5.2023, 09:53 Uhr
Auch bei der Mitnahme per Lastenfahrrad (hier ein sogenannter Long John) gilt: Nie ohne Helm.

© pd-f/r-m Auch bei der Mitnahme per Lastenfahrrad (hier ein sogenannter Long John) gilt: Nie ohne Helm.

Wenn der Nachwuchs noch zu klein ist, um selbst in die Pedale zu treten, muss er von Mama oder Papa, Oma oder Opa auf deren Fahrrad mitgenommen werden. Nach unten gibt es hier keine Altersgrenze, theoretisch können schon Babys in einem geeigneten System "reisen". Weil sich der eine oder andere Stoß in die empfindliche Wirbelsäule aber nicht vermeiden lässt, raten manche Experten dazu, ein Alter von etwa elf Monaten abzuwarten und die Radtour nicht über drei Stunden hinaus auszudehnen. Ab dem siebten Geburtstag dürfen Kinder nicht mehr transportiert werden, auch nicht im Anhänger. Eine Ausnahme bilden Fahrräder, die auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet wurden. Der Radfahrer beziehungsweise die Radfahrerin selbst muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Strikt verboten ist es, die Kleinen einfach auf den Lenker, den Gepäckträger oder die Stange zu setzen. Das Bußgeld fällt mit fünf Euro zwar sehr niedrig aus. Doch schon die Verantwortung gebietet es, eine sicherere Option zu wählen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die jeweils ihre Vor- und Nachteile haben:

Kindersitz

Der Kindersitz ist das klassische Transportmedium und in der Regel für Kids zwischen neun und 22 Kilogramm ausgelegt, das entspricht zumeist einem Alter von bis zu fünf Jahren. Empfehlenswert sind Modelle, die hinter dem Fahrer/der Fahrerin angebracht werden, am besten am Rahmen, des Federungskomforts wegen, alternativ aber auch am Gepäckträger, wobei hier dessen Traglast zu beachten ist. Ein Rückspiegel hilft, den Nachwuchs im Auge zu behalten.

Den Sprößling im Rücken: Mitfahrt im Kindersitz.

Den Sprößling im Rücken: Mitfahrt im Kindersitz. © Thule

Die Vorteile des Kindersitzes bestehen darin, dass er keinen besonderen Abstellplatz benötigt, einen flexiblen Einsatz erlaubt und dass der kleine Mitfahrer vor dem Fahrtwind geschützt ist. Doch es ändern sich die Fahreigenschaften des Bikes, und beim Anfahren oder bei langsamer Fahrt besteht Kippgefahr. Um diese zumindest beim Hineinsetzen des Kindes respektive beim Herausnehmen zu minimieren, kann der herkömmliche Fahrradständer durch einen soliden Zweibein-Ständer zum "Aufbocken" ersetzt werden.

Der Auto Club Europa (ACE) rät dazu, beim Kindersitz-Kauf auf die Norm DIN EN 15433, eine ausreichend hohe Rückenlehne mit seitlichen Wangen sowie auf Polster, Fünfpunktgurte und anpassbare Fußstützen mit Fußriemen zu achten – letztere verhindern, dass die Füße in die Speichen geraten.

Die Kids im Schlepp: Im Fahrradanhänger reist es sich bequem.

Die Kids im Schlepp: Im Fahrradanhänger reist es sich bequem. © croozer/pd-f

Fahrradanhänger

Die meisten Fahrradanhänger bieten bis zu zwei Kindern Platz und vertragen ein Gesamtgewicht von 40 Kilogramm. Der Handel hält auch Babyschalen bereit, und es gibt Modelle zum Schieben, die gegebenenfalls den Kinderwagen oder Buggy ersetzen.

Vorteilhaft ist ein solcher Hänger deshalb, weil er den kleinen Passagieren – vor allem bei guter Federung – ein gewisses Maß an Komfort bietet, Wind und Wetter fernhält, anders als beim Transport per Kindersitz mehr Fahrstabilität vermittelt und Stauraum bereithält, was sich auch bei Einkaufstouren bezahlt macht. Berücksichtigt werden muss aber, dass die großen Maße einen geeigneten Abstellplatz erfordern und auch während der Fahrt – etwa beim Rangieren oder in Engstellen – hinderlich sein können. Der erhöhte Kraftaufwand beim Ziehen hingegen dürfte im Zeitalter der Pedelecs nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Aus Sicherheitsgründen ist mindestens eine rote Rückleuchte Pflicht, wenn – was meistens der Fall ist – der Hänger das Fahrradrücklicht zur Hälfte verdeckt. Hinzu kommen zwei weiße Reflektoren vorne und zwei rote hinten, sofern die Anhängerbreite 60 Zentimeter überschreitet. Auch ein Signalwimpel und helle Farben verbessern die Sichtbarkeit. Die Norm DIN EN 15918 gibt Auskunft, ob die wichtigsten Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Mitfahrgelegenheit für mehrere Kinder: Zweispuriges E-Cargobike mit Transportbox.

Mitfahrgelegenheit für mehrere Kinder: Zweispuriges E-Cargobike mit Transportbox. © brose-ebike/triobike/pd-f

Lastenfahrrad

Auch um Kinder zu transportieren, haben sich Cargobikes – vorzugsweise mit elektrischer Unterstützung – zunehmend etabliert. Zu unterscheiden sind verschiedene Ausführungen, die aber stets der Norm DIN 79010 entsprechen sollten. Der Klassiker ist das zweispurige Lastenrad mit Transportbox zwischen den Vorderrädern, die auch eine Babyschale aufnimmt, teils mit Isofix-Befestigungen aufwartet und modellabhängig Platz für bis zu sechs Kinder bietet. Der ACE rät dazu, bei der Transportbox darauf zu achten, dass sie auf Basis technischer Schaumstoffe gefertigt wurde. Das gewährt eine gewisse Crashsicherheit, während Modelle aus Holz splittern können und starre geschweißte Gitterrohrrahmen zu viel Aufprallenergie übertragen. Alternativ zum Zweispurer gibt es auch einspurige Cargobikes, entweder den sogenannten "Long John" mit Ladefläche zwischen Lenker und Vorderrad oder den verhältnismäßig einfach zu fahrenden "Backpacker" mit verlängertem Gepäckträger hinten, der auch zwei Kindersitze tragen kann.

Ein Nachteil der an sich praktischen Lastenfahrräder ist, dass sie – mehr noch als ein Anhänger – viel Abstellfläche und Verkehrsraum beanspruchen. Und sie sind teuer, für ein gutes E-Bike sind durchaus ein paar Tausend Euro einzukalkulieren, zumal dann, wenn es mit Neigungstechnik ausgestattet ist, was die Manövrierbarkeit und Fahrsicherheit verbessert.


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Besser üben

Ob Kindersitz, Anhänger oder Cargobike: Im Sinne der kostbaren Fracht sollte immer das veränderte Fahrverhalten des Fahrrads berücksichtigt und vor der ersten Tour an sicherer Stelle gut eingeübt werden.

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