Elektroauto-Laden

Wallbox im Mehrfamilienhaus: ADAC stellt hohe Preisunterschiede fest

31.3.2023, 13:52 Uhr
Das wünschen sich viele E-Mobilisten: Elektroauto-Laden in der Tiefgarage.

© Volkswagen Das wünschen sich viele E-Mobilisten: Elektroauto-Laden in der Tiefgarage.

Wer sich ein Elektroauto anschafft, kommt um eine Wallbox kaum herum. Zunächst einmal, weil sich das Laden so komfortabler und weniger zeitaufwendig bewerkstelligen lässt, als wenn ein Fußmarsch von und zur nächsten öffentlichen Ladestation absolviert werden muss. Zum zweiten, weil der Strom zuhause günstiger fließt. Und zum dritten, weil die einfache Schuko-Steckdose keine gangbare Alternative darstellt – für eine dauerhaft hohe Last ist das Haushaltsnetz nicht ausgelegt, schlimmstenfalls kann es zu einem Kabelbrand kommen.

Eigenheimbesitzer privilegiert

Letztlich führt die Notwendigkeit einer Wallbox aber dazu, dass es vor allem Eigenheimbesitzer sind, für die ein E-Auto infrage kommt. Sie können die Heimladestation verhältnismäßig unkompliziert unterm Carport, in der Garage oder an der Hauswand installieren lassen.

Schwieriger sieht es für die Bewohner von Mehrfamilienhäusern aus, die sich eine Lademöglichkeit in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz der Wohnanlage wünschen. Immerhin: Seit November 2020 haben sie einen Anspruch auf eine solche Ladevorrichtung. Für Mieter geht das zwar nicht so weit, dass der Haus- oder Wohnungseigentümer ihnen die Wallbox bezahlen muss. Auch ist ein zugewiesener Stellplatz erforderlich, und man darf die Ladestation nicht ohne irgendwelche Rücksprachen installieren lassen. Der entsprechende Antrag aber kann nicht mehr einfach so und ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Gleiches gilt, wenn der E-Mobilist selbst der Wohnungseigentümer ist: Die übrige Eigentümergemeinschaft darf nicht grundsätzlich ein Veto einlegen, hat aber das Recht, über die Art und Durchführung der Baumaßnahme mitzubestimmen.

Böse Überraschung droht

Der ADAC rät grundsätzlich dazu, sich schon im Vorfeld der konkreten Planung mit den weiteren Eigentümern und Mietern im Haus abzusprechen. Dabei kann auch geklärt werden, ob noch von anderer Seite aus Interesse an einer Lademöglichkeit besteht – sprich, ob möglicherweise nicht gleich die gesamte Tiefgarage für das Laden von Elektroautos vorbereitet werden sollte. „Bei einer späteren Nachrüstung weiterer Ladepunkte könnte der Erst-Installateur eine böse Überraschung erleben“, warnt der Club. Denn aufgrund des dann höheren Strombedarfs werde ein Lastmanagement notwendig. Und wenn sich bei der nachträglichen Installation weiterer Ladepunkte die erste Wallbox nicht integrieren lasse, bleibe der Vorreiter „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ auf den Kosten sitzen.

Dringend legt der ADAC außerdem das ans Herz, was man bei Handwerkerarbeiten immer tun sollte: Verschiedene Angebote einzuholen, dabei alle notwendigen Posten zu berücksichtigen und dann die Kosten zu vergleichen. Bei einer Preisabfrage unter Ladeinfrastrukturanbietern, Energieversorgern und Elektroinstallationsbetrieben hat der Club nach eigenen Worten „enorme Preisunterschiede“ festgestellt.

Sollte nur ein einzelner Ladeplatz eingerichtet werden, reichte die Preisspanne von knapp über 1000 bis zu 5200 Euro. Und ging es darum, eine gesamte Tiefgarage vorzubereiten und dabei schon einmal drei von 13 Stellplätzen mit Wallboxen zu versehen, tat sich sogar ein preisliches Szenario von 7500 bis über 42.300 Euro auf – noch ohne Mehrwertsteuer und die Wallboxen selbst. Die günstigsten Angebote unterbreiteten übrigens die Ladeinfrastrukturanbieter, „tendenziell am teuersten“, heißt es, waren die Elektrobetriebe.

Fördertöpfe leer

Zunächst war die Installation einer Wallbox von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit bis zu 900 Euro gefördert worden. Seit Ende Oktober 2021 sind die zur Verfügung gestellten Mittel aber ausgeschöpft, eine Neuauflage der Initiative ist nicht geplant. Mitunter gibt es jedoch regionale oder lokale Förderprogramme.

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