Ärger ist hier All Inclusive

7 klassische Urlaubsfallen: So erkennen und entgehen Sie übler Reise-Abzocke

3.10.2023, 08:00 Uhr
Schnell kann sich im Urlaub herausstellen, dass andere über die Maßen mitverdienen und man gelinkt wurde.

© imago images/Ikon Images, NNZ Schnell kann sich im Urlaub herausstellen, dass andere über die Maßen mitverdienen und man gelinkt wurde.

Falle 1: Der Feriengutschein

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen! Der Trick mit dem Feriengutschein ist der Klassiker aller Reisegaunereien. Denn ehrlich: Wer hätte nicht Lust auf die "Gratisbusreise im Wert von 450 Euro"? Für das einsam gelegene Hotel ist dann wirklich nichts zu zahlen, Essen und Getränke sind völlig überteuert. Einzige Abwechslung: Ausflüge zu gesalzenen Preisen.

Tipp: Ort und Lage des angebotenen Hotels in einem Bewertungsportal prüfen. Bereits seit zehn Jahren ist Gewinnwerbung verboten, bei der Verbraucher etwas zahlen müssen, um die Prämie zu bekommen (EuGH, Az. C428/11). Trotzdem wimmelt es weiter von unseriösen Anbietern. Listen mit Hunderten unseriöser Unternehmen finden Sie auf www.vzhh.de.

Falle 2: Die "kostenlose" Luxus-Übernachtung

Als Anzeige im Internet oder per Whatsapp verspricht ein Anbieter kostenlose Übernachtungen in Luxushotels. Zu zahlen sind nur die Nebenkosten - und im Kleingedruckten taucht dann noch ein "Serviceentgelt", eine "Bearbeitungs-", "Buchungs-", oder "Vermittlungsgebühr", ein "Saisonzuschlag" oder eine "Kaution" auf. Vorsicht: Frühstück und Essen, Flug und Transfers müssen teuer bezahlt werden, sowie zahllose Gebühren für die Bearbeitung, Saison-, Einzelzimmer- und Energiezuschlag. Am Ende zahlen Sie mehr als beim gleichwertigen Last-Minute-Angebot. Und weil das Hotel ja geschenkt war, kann man nicht mal reklamieren. Finger weg!

Falle 3: Der Urlaubstest

"Werden Sie Urlaubstester." Das wäre doch ein Job! Tatsächlich setzen gleich mehrere Firmen auf diese Masche. Sie versprechen "Ferien zum Nulltarif in den teuersten Fünfsternehotels". Dafür muss man natürlich erst mal zahlen - nicht unter 50 Euro monatlich für die Mitgliedschaft im "Urlaubstester-Club".

Daneben steht noch der Tipp, sich besser gleich als Premium-Mitglied anzumelden, um seine Chance auf einen kostenlosen Tester-Urlaub zu erhöhen - selbstverständlich gegen eine Zusatzgebühr. Die Stiftung Warentest hat Ähnliches bereits ausprobiert und urteilte: "Dummenfang". Die Tester raten, das Geld zurückzuholen, wenn der Bankeinzug nicht zu lange her ist.

Falle 4: Die Umfrage-Belohnung

Die freundliche Dame am Telefon macht eine Umfrage, als Belohnung winkt eine kostenlose Schiffsreise, ein Gratis-Hotelaufenthalt oder ein angeblich wertvoller Reisegutschein. Doch der Schein des günstigen Angebotes trügt. Bei genauerem Betrachten stellt sich die Offerte nur als halbes Doppelzimmer heraus. Für ein Einzelzimmer heißt es kräftig draufzahlen. Oder man überredet einen Freund, mitzukommen - der zahlt einen völlig überteuerten Preis. Tipp: Belohnung wegwerfen. Psychologischen Zwang auf Gewinner auszuüben, ist unlauterer Wettbewerb und damit unzulässig, so die Gerichte.

Falle 5: "Sie haben gewonnen!"

Eine Nachricht landet auf dem Handy oder kommt per Facebook, es ist eine Reisegewinnmitteilung. Verdienen will erst mal aber nur die Firma: Der "Gewinner" soll zurückrufen. Wer dem Rückrufreflex nachgibt, der ist schnell bis zu zwei Euro los. Dann knackst es entweder nur, oder man landet gar in teuren Endlosansagen vom Band, bis der Anrufer entnervt aufgibt. Verwendet werden für den Trick in der Regel teure 0137-Rufnummern, die eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes vom Dezember 2022 eigentlich beenden wollte. Doch die Ganoven umgehen das Verbot längst durch neue Tricks wie eine automatische Weiterleitung. Tipp: keine unbekannten Nummern zurückrufen.

Falle 6: Bitte persönlich abholen

Das muss doch ein Glücksmoment sein. Man hat an gar keinem Gewinnspiel teilgenommen und trotzdem liegt der Hauptgewinn im Briefkasten. Der Übermittler hat allerdings niemanden angetroffen - deshalb ist der Preis persönlich abzuholen.

Eine uralte Bauernfängermethode: Dabei landet der erwartungsfrohe Gewinner garantiert in einer Werbeveranstaltung für Lamadecken oder Timesharing-Ferienwohnungen. Es kommt auch vor, dass ein Reisewertgutschein auf einer "kleinen Feier" übergeben werden soll, die sich immer als Verkaufsveranstaltung entpuppt. Tipp: Vorsicht vor Gewinnen, die abgeholt werden müssen - daheimbleiben!

Abzocke in Kusadasi, Türkei: "Ist billig, muss man kaufen", ruft unentwegt der aggressive Verkäufer, bis sich jemand erbarmt, einen hoffnungslos überteuerten Teppich nach Deutschland schicken zu lassen.

Abzocke in Kusadasi, Türkei: "Ist billig, muss man kaufen", ruft unentwegt der aggressive Verkäufer, bis sich jemand erbarmt, einen hoffnungslos überteuerten Teppich nach Deutschland schicken zu lassen. © imago images / Danita Delimont, NNZ

Falle 7: Die Shopping-Reise

Der obligatorische Shopping-Zwischenstopp ist beliebt bei Billigreisen mit Bus, per Schiff oder Flugzeug: Der Reisepreis für die Dolomitenrundfahrt, den Ostseetörn oder die Türkeirundreise ist auffallend günstig. Das Geheimnis: Die Hälfte der Ausflüge führt zu Teppich- oder Lederfabriken, zu Schmuckhändlern und nicht selten direkt in eine Werbeverkaufsveranstaltung. Dabei fordert geschultes Personal mit aggressiven Methoden zum Kauf überteuerter Produkte von zweifelhafter Qualität und Wirkung auf. Lassen Sie sich nicht auf solche Händel ein, sonst kann die Reise sehr teuer werden.

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