Nun meidet sie den Discounter

30 Zentimeter zu weit links geparkt: Nürnbergerin bekommt Strafzettel auf Aldi-Parkplatz

Lisa Krüger

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5.4.2023, 10:22 Uhr
Weil sie etwas außerhalb der markierten Parkflächen stand, musste eine Aldi-Kundin einen saftigen Strafzettel bezahlen. 

© Matthias Balk, NN Weil sie etwas außerhalb der markierten Parkflächen stand, musste eine Aldi-Kundin einen saftigen Strafzettel bezahlen. 

Am 16. Januar 2023 gegen 8.20 Uhr fährt Frau W. aus Nürnberg zum Einkaufen. Auf dem Parkplatz eines Nürnberger Aldis stellt sie ihr Auto zwischen einem SUV und einem anderen Wagen ab. Als sie nach dem Einkauf zu ihrem Auto zurückkehrt, ist der SUV weg. Auf ihrer Windschutzscheibe prangt dafür ein Strafzettel. Sie muss 30 Euro zahlen, denn sie hat angeblich gegen die Regeln auf dem Aldi-Parkplatz verstoßen. Doch das will sie nicht auf sich sitzen lassen. Wochenlang nahm weder die Aldi-Filiale noch der Kundenservice von Aldi ihre Beschwerde ernst, nun wandte sie sich an unsere Redaktion, um sich Gehör zu verschaffen

Wegen eines SUVs musste Frau W. etwas über der markierten Fläche parken. Das Foto entstand erst nachdem sie den Strafzettel erhalten hatte. 

Wegen eines SUVs musste Frau W. etwas über der markierten Fläche parken. Das Foto entstand erst nachdem sie den Strafzettel erhalten hatte.  © privat

Frau W. hat Probleme mit einem Knie und leidet deshalb unter starken Schmerzen. Durch diese Beeinträchtigung wurde ihr eine 40-prozentige Behinderung bestätigt, einen Ausweis für das Auto hat sie jedoch nicht. Deshalb sind die Behindertenparkplätze tabu. Sie wählte an dem Tag im Januar also extra den Platz neben dem SUV, da sich dieser nahe am Eingang des Discounters befand. Frau W.s Angaben nach parkte besagter SUV etwas schräg. Aus diesem Grund stand auch ihr Wagen leicht versetzt und ragte circa 30 Zentimeter über die markierte Abgrenzung des Parkplatzes.

Der Parkraumservice, der den Aldi-Parkplatz beobachtet, sah darin jedoch einen groben Verstoß gegen die Parkregeln und verpasste der Kundin kurzerhand einen saftigen Strafzettel. Sogar die Nutzung eines Behindertenparkplatzes ohne entsprechenden Ausweis wäre mit einem Bußgeld von 25 Euro günstiger gekommen. Von dem SUV keine Spur mehr, ob auch dieser einen Strafzettel bekommen hat, weiß Frau W. nicht. "Ich hab mich natürlich wahnsinnig geärgert", sagt sie. Am meisten störe sie, dass sie durch ihr leicht versetzt stehendes Auto niemanden anders behindert hätte. Sie blockierte keine Notausgänge und auch ansonsten war nicht viel los auf dem Parkplatz.

Empört schilderte sie dem Filialleiter des Discounters die Situation. Wieso sie denn keine Fotos von der ursprünglichen Parksituation mit dem SUV gemacht hat, fragte der. "Daran denkt man doch nicht, die Parksituation zu dokumentieren", gesteht sie. Dennoch lenkte der Filialleiter ein. "Er hat gesagt, er kümmert sich". Eine Woche später rief er jedoch bei Frau W. an und entschuldigt sich, er könne nichts an der Entscheidung des Parkraumservices ändern.

Empört von der "Willkür" des Parkraumservices, kontaktierte sie den Aldi-Kundenservice per E-Mail. Doch sie wartet lange Zeit vergeblich auf eine Antwort. Erst als sie den Strafzettel beglich, bekommt sie eine Rückmeldung. Aber diese ist ernüchternd. Aldi steht fest hinter der Entscheidung des Parkraumservices. "Da Sie nachweislich die AGB nicht eingehalten haben, werden wir Ihren Strafzettel nicht stornieren lassen", heißt es in der Antwort an Frau W. Als Trostpflaster schickt Aldi ihr einen 15-Euro-Gutschein.

"Ich war seitdem nicht mehr bei Aldi einkaufen", erklärt sie im Gespräch mit unserer Redaktion. Den Gutschein habe sie noch immer nicht eingelöst. Sie meidet Aldi mittlerweile. Aus dem Strafzettel hat Frau W. dennoch eine Lehre gezogen. Sie fotografiere nun immer die Parkplatzsituation, um im Falle eines Falles ihre Unschuld beweisen zu können.

Immer wieder erreichen unsere Redaktion Beschwerden von Menschen, die Strafzettel auf Parkplätzen erhalten haben. Vor dem nächsten Einkaufsbummel sollte man also lieber noch mal kontrollieren, ob man wirklich ordentlich in den ausgewiesenen Parkplätzen steht. Sonst kann es schnell teuer werden.

Weder Aldi noch der zuständige Parkraumservice waren für ein Statement erreichbar.

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