Corona-Demo in Nürnberg: Ex-Polizist und USK gerieten aneinander

11.1.2021, 05:55 Uhr
Bei der Demo von Corona-Gegnern Anfang Januar gerieten ein Ex-Polizist und Einsatzkräfte des USK aneinander.

© NEWS5 / Bauernfeind Bei der Demo von Corona-Gegnern Anfang Januar gerieten ein Ex-Polizist und Einsatzkräfte des USK aneinander.

Ein ehemaliger Polizist trifft auf aktive Polizisten - doch die halten ihn auf, es kommt zum Krach. Mit einer Gruppe selbsternannter "Querdenker" ist der 63-Jährige mit seinem Megafon in der Hand im Stadtgraben vom Färbertor in Richtung Hauptbahnhof marschiert. Als die Gruppe am U-Bahnhof "Opernhaus" durch die Unterführung auf die andere Straßenseite gelangen will, kommt es nach Recherchen der Redaktion zur Konfrontation mit einer Einheit des Unterstützungskommandos. Das USK wollte verhindern, dass die "Querdenker" auf eine Gegendemo von "Fridays for Future" treffen, unter die sich auch Mitglieder der Antifa gemischt hatten.

Es ist Sonntag, der 3. Januar. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte schon ein Versammlungsverbot der Stadt Nürnberg für eine Kundgebung auf dem Volksfestplatz mit mehreren Tausend Teilnehmern bestätigt. Auch zwei weitere Veranstaltungen durften nicht stattfinden. Viele potentielle Teilnehmer ließen sich aber davon nicht abhalten, sie ziehen in kleinen und größeren Gruppen durch Nürnberg. Sie ziehen auch in Richtung Hauptmarkt, hier ist eine kleinere Kundgebung für 16 Uhr angemeldet, sie ist unter Auflagen mit Blick auf das Infektionsschutzgesetz genehmigt worden.

Einzelfallentscheidungen

Karl Hilz, der 63-jährige Ex-Kripobeamte, stand gegen Mittag in der Straße der Menschenrechte, auch an diesem Ort sollte eine Kundgebung gegen Corona-Maßnahmen stattfinden. Eine Entscheidung des VGH stand noch aus. Kurz darauf erfuhren die Teilnehmer, dass auch diese Demo verboten ist.

Es sind Einzelfallentscheidungen. Warum die eine Demo erlaubt, die andere verboten wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Einer bezieht sich darauf, wie vertrauenswürdig der Anmelder der Demo ist. Welche Erfahrungen haben Sicherheitsbehörden und Ordnungsämter mit ihm oder ihr schon gemacht?

Hilz, der früher im Polizeipräsidium München seinen Dienst leistete, ist heute Vorsitzender des noch jungen Vereins "Polizisten für Aufklärung". Ein Verein, der sich offen gegen die Corona-Maßnahmen stellt und im Rahmen von "Querdenker"-Demos auftritt, auf denen die Corona-Pandemie als "Scheinpandemie" und Impfen als "Versuche an Menschen" dargestellt wird, bei denen Männer "impotent" würden.

Gegen die Anweisung der Polizei

Als er im Stadtgraben auf die USK-Einheit trifft, will er den Weisungen der Einsatzkräfte nicht folgen. Er erklärt wortreich, dass er als freier Mensch hingehen könne wohin er wolle. So stellt es Hilz später jedenfalls in einem Beitrag in den sozialen Netzwerken dar. Darin nennt er auch mehrfach den Namen des USK-Zugführers, mit dem er aneinandergeraten sei.

Zusammen mit seinen Gleichgesinnten versucht er entgegen der Anweisung der Polizei, die Unterführung am Opernhaus zu passieren. Am Ende lag Hilz am Boden, eine Gleichgesinnte, die Hilz begleitete und Widerstand geleistet haben soll, wird festgenommen und zum Polizeipräsidium am Jakobsplatz zur Kripo (Abteilung Staatsschutz) gebracht. Der pensionierte Polizeibeamte will dagegen juristisch vorgehen. Er spricht in den Netzwerken von Körperverletzung, Freiheitsberaubung und dem Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes.

"Versammlungsrecht hat hohen Stellenwert"

An diesem Sonntag führt der Vorfall aber zunächst dazu: Vor dem Hintergrund der Ereignisse im Stadtgraben melden die selbsternannten "Querdenker" noch am selben Tag eine Eilversammlung unter der Überschrift "Polizeigewalt" an. Die Spontandemo findet gegen 18 Uhr vor dem Präsidium am Jakobsplatz statt. Auflagen: Maximaldauer 60 Minuten, 200 Teilnehmer, ausschließlich ortsfest, Mindestabstand, Mund-Nase-Schutz muss getragen werden. Viele Teilnehmer, die am Hauptmarkt seit 16 Uhr demonstrieren, ziehen nach dem Ende der Veranstaltung weiter Richtung Jakobsplatz.


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Angesichts der festgestellten Verstöße gegen die Auflagen (Laut Polizei sind es am Sonntag insgesamt 117 Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz) stellt sich die Frage, warum nicht eine der Versammlungen aufgelöst wurde? "Auch wenn nicht permanent die Abstands- und Maskenregeln bei den unterschiedlichen Versammlungen eingehalten wurden, rechtfertigte dies aufgrund des hohen Stellenwertes des Versammlungsrechtes nicht die Auflösung der Versammlung", erklärt Elke Schönwald, Leiterin der Polizeipressestelle in Nürnberg.

Unschöne Bilder

Doch eine ähnliche Kundgebung in München Anfang November wurde nach Verstößen gegen die Auflagen von der Polizei gestoppt. Diese Möglichkeit steht dem Gesamteinsatzleiter zur Verfügung. "Das ist richtig", sagt Rainer Nachtigall, selbst Polizist und sicherheitspolitischer Sprecher der CSU im Nürnberger Stadtrat. Allerdings lasse sich nicht jede Versammlung eins zu eins vergleichen. "Es ist immer eine Einzelfallentscheidung." Verstöße gegen die Auflagen seien Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten. "Die Verstöße werden von Einsatzkräften fotografiert und gefilmt. Am Rande oder nach der Versammlung werden Personalien aufgenommen und die Verstöße im Nachgang geahndet", sagt er. Würde die Polizei etwa Masken-Verweigerer herausholen oder die Versammlung komplett auflösen, kann das zu einer Eskalation und zu Festnahmen führen. "Das sind dann ganz unschöne Bilder, die auch in den Medien landen", sagt Nachtigall.

Disziplinarverfahren gefordert

Was Nachtigall von der Aktion des pensionierten Polizisten Hilz hält? "Das ist selbstverständlich ein Unding. Seine Äußerungen und sein Verhalten, insbesondere gegenüber den Einsatzkräften sind völlig inakzeptabel." Nachtigall erwartet, dass "die Justiz das Verhalten von Hilz ahndet und zusätzlich die Kürzung bzw. Aberkennung seiner Ruhestandsbezüge in einem Disziplinarverfahren geprüft werden "

Für kommenden Sonntag, 17. Januar, haben die selbsternannten "Querdenker" eine weitere Demonstration in Nürnberg angemeldet. Ob sie angesichts der 15-Kilometer-Regelung (so weit darf man sich ab Montag maximal von seinem Wohnort entfernen, wenn der Inzidenzwert vor Ort über 200 liegt) stattfindet, ist allerdings noch offen.

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