Interview mit Arbeitsrechts-Experten

Essen und trinken am Arbeitsplatz: Wann könnte es Probleme mit dem Chef geben?

André Ammer

Region und Bayern

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5.5.2023, 13:56 Uhr
Mal schnell ein belegtes Brötchen am Schreibtisch essen? Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden. Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber das Recht auf Essen und Trinken am Arbeitsplatz jedoch einschränken.   

© Westend61/imago images Mal schnell ein belegtes Brötchen am Schreibtisch essen? Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden. Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber das Recht auf Essen und Trinken am Arbeitsplatz jedoch einschränken.   

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