Neue Regelung gegen Gewalt

Gewalt am Nürnberger Hauptbahnhof: Jetzt greift die Bundespolizei mit Waffenverbot durch

Arno Stoffels

Reporter-Team

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19.3.2024, 08:52 Uhr
Gefährliche Gegenstände, insbesondere Messer, sind am Hauptbahnhof Nürnberg von Freitag bis Sonntag (22. bis 24. März) absolut tabu. Die Bundespolizei wird das Verbot kontrollieren.

© Jürgen Ritter, Imago/News5 - Collage: VNP Gefährliche Gegenstände, insbesondere Messer, sind am Hauptbahnhof Nürnberg von Freitag bis Sonntag (22. bis 24. März) absolut tabu. Die Bundespolizei wird das Verbot kontrollieren.

Die Bundespolizei erlässt im Zeitraum vom 22. März, 6 Uhr, bis 24. März 2024, 6 Uhr eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg. Damit wird das Mitführen von "gefährlichen Werkzeugen", Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.

Mit solchen Aktionen soll das Bewusstsein gestärkt werden, potenzielle Waffen gar nicht erst mitzuführen, damit Gewalt nicht eskaliert. Der Nürnberger Hauptbahnhof landete gemessen an der Zahl der dort verübten Gewaltdelikte im letzten Jahr in der Kriminalstatistik der Bundespolizei auf Platz drei der gefährlichsten Bahnhöfe bundesweit. 2022 wurden dort demnach 548 Gewaltdelikte verübt, statistisch gesehen also eineinhalb Gewaltdelikte pro Tag.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst gemäß einer Mitteilung der Bundespolizei "den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs Nürnberg, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen. Innerhalb des Bahnhofsgebäudes sind Untergeschoss mit Schließfachanlage, Erdgeschoss und Obergeschoss mit Galerie in den Geltungsbereich einbezogen."

Auch Platzverweise am Hauptbahnhof möglich

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände im genannten Zeitraum untersagt. "Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden."

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei werden die Einhaltung des Verbotes überwachen. "Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) sein."

Gewaltdelikte auf Bahnhöfen und Bahnanlagen bewegen sich laut Bundespolizei weiterhin auf einem hohen Niveau, "dies betrifft auch den Bahnhof Nürnberg. Wiederholt kommt es bei solchen Straftaten auch zur Anwendung von gefährlichen Gegenständen."

Anstieg der Vorfälle im Hauptbahnhof Nürnberg um 35 Prozent

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg registrierte 2023 insgesamt 276 Vorfälle, bei denen gefährliche Gegenstände im Sinne der Allgemeinverfügung mitgeführt beziehungsweise eingesetzt wurden. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Anstieg um rund 35 Prozent dar.

Daher sei die geplante Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich. Bereits am ersten Juliwochenende 2023 erließ die Bundespolizei eine solche Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg. Insgesamt wurden im damaligen Verbotszeitraum dann rund 1250 Menschen kontrolliert, dabei wurden 37 potenziell gefährliche Gegenstände sichergestellt, darunter waren 21 Messer.


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