
Gegner können Beschwerde einlegen
Klage abgelehnt: Baugenehmigung am Reichelsdorfer Keller in Nürnberg ist rechtens
Im Februar stehen Sägen und Geräte still. Als die Bagger kurz zuvor rollen und die Rodungen für das geplante Baugebiet auf der Fläche der ehemaligen Radrennbahn Reichelsdorfer Keller beginnen, sind Baumschützer und Anwohner entsetzt. Sofort schaltet der Bund Naturschutz in Nürnberg seinen Anwalt ein - und kurze Zeit später schon stoppt das Verwaltungsgericht Ansbach die Arbeiten.
Nun aber steht fest: Die Behörde im Westen Mittelfrankens hat den Antrag gegen die von der Stadt Nürnberg erteilte Baugenehmigung für die Errichtung von 200 Wohneinheiten, einer Kindertageseinrichtung und Gewerbeeinheiten abgelehnt. Das gilt auch für die Genehmigung zum Fällen von Bäumen und der Entfernung von Teilen der Radrennbahn.
Schon Ende Februar hatte das Gericht einen Eilantrag abgelehnt. Damals ging es um die Erlaubnis für einen denkmalschutzrechtlichen Abbruch für die 1903 errichtete historische Radrennbahn.
Der Bund Naturschutz hatte eingewandt, dass die Stadt die Baugenehmigungen "auf Grundlage eines rechtsfehlerhaften Bebauungsplans erteilt habe", heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Insbesondere würden durch Bebauung und das Fällen der Bäume Lebensräume geschützter Tierarten zerstört werden.
Noch kann Beschwerde eingelegt werden
Das Verwaltungsgericht Ansbach lehnte den Eilantrag ab und führte zur Begründung aus, dass keine offensichtlichen Fehler im Verfahren erkennbar seien. Das Gericht "habe sich nach den vorgelegten Unterlagen überzeugen können, dass die Stadt Nürnberg unter Einbeziehung von Fachstellen und Gutachten naturschutzrechtliche Belange hinreichend gewürdigt und Ausgleichsmaßnahmen angeordnet habe".
Soweit eine Zerstörung von Lebensstätten unausweichlich gewesen sei, habe die Regierung von Mittelfranken als zuständige Behörde eine Ausnahme zugelassen und den Vorhabenträger zu Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet. Das Gericht sah danach die erteilten Baugenehmigungen als rechtmäßig an.
Doch noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
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