Gerichtsverfahren

Prozess beginnt: 2022 blockierten Aktivisten eine Brücke in Nürnberg - diese Strafe droht ihnen

Ulrike Löw

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22.1.2023, 10:55 Uhr
Der Protest am Morgen des 22. Februar 2022 führte zu Verkehrsbehinderungen und Rückstau auf dem Frankenschnellweg.

© Tobi Lang Der Protest am Morgen des 22. Februar 2022 führte zu Verkehrsbehinderungen und Rückstau auf dem Frankenschnellweg.

Mit einer Blockade der Jansenbrücke - eine Abfahrt für den Frankenschnellweg - protestierten am 22. Februar 2022 mehr als ein Dutzend Aktivisten gegen die Verschwendung von Lebensmitteln. Einige der Demonstranten setzten sich auf die Fahrbahn, vier der Frauen und Männer klebten sich mit Sekundenkleber auf dem Asphalt fest. Sie mussten von der Feuerwehr von der Straße gelöst werden. Es kam zu Verkehrsbehinderungen und einem Rückstau auf dem Frankenschnellweg.

Am 25. Januar 2023 müssen sich die vier Klimaaktivisten, die sich auf der Fahrbahn festgeklebt hatten, im Amtsgericht Nürnberg verantworten. Nötigung lautet der Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld per Strafbefehl jeweils neun Monate Freiheitsstrafe - mit Strafaussetzung zur Bewährung - gefordert. Dagegen wehren sich die vier Betroffenen.

Die Klimaaktivisten verlangen das Ende der fossilen Energien und ein Gesetz, das Supermärkte verpflichtet, abgelaufene Lebensmittel zu spenden, statt wegzuwerfen. Für diese Ziele bewerfen sie Kunstwerke mit Kartoffelbrei, kleben sich auf den Asphalt - und verweisen auf eigene Umsicht: Immer sei schützendes Glas vor der Kunst, bei Straßenblockaden werde immer eine Rettungsgasse gebildet. Und doch hindern die Aktivisten Verkehrsteilnehmer daran, sich fortzubewegen - auf die moralische Triebfeder kommt es im Strafrecht nicht an.

Die Rechtsprechung fällt bisher unterschiedlich aus: Strafgerichte in München und Berlin verhängten in ähnlichen Fällen Geldstrafen, im Amtsgericht Tiergarten/Berlin lehnte ein Richter eine Verurteilung ab. Sein Tenor: Politische Demos seien lästig, doch in der Demokratie unerlässlich.

Bleibt es beim Schuldspruch der Nötigung, muss das Amtsgericht Nürnberg am 25. Januar keine Freiheitsstrafen verhängen, auch Geldstrafen sind als Sanktion denkbar. Die Klimaaktivisten selbst streben einen Freispruch an.