Inhalt wird geladen
Zu Rock im Park gehört auch das Campen. Die Stadt hat öffentliche Flächen festgelegt, in denen Campen nicht gestattet ist.
© Günter Distler/VNP
Zu Rock im Park gehört auch das Campen. Die Stadt hat öffentliche Flächen festgelegt, in denen Campen nicht gestattet ist.

Telefon für Beschwerden

Rock im Park in Nürnberg: Stadt veröffentlicht Regeln für Gäste rund um das Spektakel

Wie die Stadt Nürnberg in einer Pressemitteilung bekannt gibt, sind während des Aufbaus und des Abbaus von „Rock im Park“ die Wege auf dem Veranstaltungsgelände ab Dienstag, 3. Juni, bis einschließlich Dienstag, 10. Juni 2025, für den öffentlichen Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr gesperrt. Auf folgenden Strecken ist keine Durchfahrt beziehungsweise kein Durchgang möglich: in Nord-Süd-Richtung zwischen Bayernstraße und Karl-Schönleben-Straße über die Große Straße, in Ost-West-Richtung zwischen Münchener Straße und Zeppelinstraße über die Wege durch den Volkspark Dutzendteich und zwischen Bayernstraße und Beuthener Straße durch die Herzogstraße und Zeppelinstraße.

Die Stadt teilt weiter mit, dass bei „Rock im Park“ in der Vergangenheit trotz ausreichender Campingflächen viele Besucherinnen und Besucher in Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen außerhalb der ausgewiesenen Campingflächen rund um das Veranstaltungsgelände gecampt haben. Dabei wurde an den Zelten, Wohnwägen und Wohnmobilen gegrillt, Alkohol getrunken, Musik abgespielt, die Notdurft verrichtet und Müll abgelagert.

Doch außerhalb des Veranstaltungsgeländes bestehen kein Ordnungsdienst und keine Reinigung durch den Veranstalter. Die Stadt Nürnberg hat deshalb mit Allgemeinverfügung vom 14. Mai 2025, amtlich bekanntgemacht (Amtsblatt Nr. 11 vom 21. Mai 2025), von Donnerstag, 5. Juni 2025, 0 Uhr, bis Montag, 9. Juni 2025, 24 Uhr, das Campen und Grillen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen außerhalb der ausgewiesenen Flächen verboten.

Spielzeiten der Musiker und ein Beschwerdetelefon

Vom 6. bis 8. Juni darf in den Nächten Freitag/Samstag, Samstag/Sonntag und Sonntag/Montag nach Angaben der Stadt auf der großen Bühne auf dem Zeppelinfeld bis 23 Uhr und auf den beiden kleineren Open-Air-Bühnen auf den Sportplätzen hinter der Arena bis 1 Uhr gespielt werden. In der Arena wird bis 2 Uhr gespielt.

Ein Open-Air-Festival dieser Güte ist auch bei Einhaltung der festgesetzten Immissionsrichtwerte leider über das Festivalgelände hinaus zu hören, bei ungünstigem Wind und Wolkenlagen auch weiter entfernt. Insbesondere die starken Bässe werden häufig als besonders störend und laut empfunden. Damit die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an solche Veranstaltungen eingehalten werden, sind an allen Veranstaltungstagen bestimmte Richtwerte für die Geräuscheinwirkung an der nächstgelegenen Wohnbebauung einzuhalten. Private Musikboxen, Autoradios und ähnliche Schallgeräte der Besucherinnen und Besucher dürfen außerhalb des Veranstaltungsgeländes nicht hörbar sein.

Die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte wird während der gesamten Veranstaltungsdauer von einem externen Sachverständigen durchgehend gemessen und dokumentiert. Bei einer Überschreitung der festgelegten Pegel muss der Veranstalter die Lautstärke reduzieren. Die städtische Behörde bietet ein Beschwerdetelefon an. Es ist am Freitag, Samstag und Sonntag jeweils von 16 bis 1 Uhr unter der Telefonnummer (09 11) 8 18 61 74 zu erreichen.

Es nimmt jegliche Beschwerden zur Veranstaltung an. Klagen wegen zu lauter Musik werden an den Sachverständigen weitergegeben. Bei Lärmbeschwerden in einem bestimmten Gebiet wird dort eine Messung vorgenommen. Auf Wunsch wird auch eine Messung in der Wohnung der Anrufenden durch Mitarbeiter des Sachverständigen durchgeführt, soweit dies zeitlich möglich ist.

Keine Kommentare