Tabuzonen

Silvester: Wo in Nürnberg Feuerwerk verboten ist und bei Verstößen hohe Strafen drohen

27.12.2023, 15:00 Uhr
In der Vorfreude auf die Silvesternacht darf nicht vergessen werden, welche Regeln für das Feuerwerk in der Stadt gelten (Archivbild)

© Roland Fengler In der Vorfreude auf die Silvesternacht darf nicht vergessen werden, welche Regeln für das Feuerwerk in der Stadt gelten (Archivbild)

"Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Gebäude dar und darf deshalb auch an Silvester nur mit Einschränkungen erfolgen", schreibt die Stadt Nürnberg in einer Mitteilung an die Medien, in der sie genau aufschlüsselt, was erlaubt und was verboten ist:

In dem Bereich von der Lorenzkirche über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hauptmarkt, Sebalduskirche bis zum Ölberg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Sonntag, 31. Dezember 2023, und am Montag, 1. Januar 2024, ganztägig verboten. In dem Bereich rund um die Burg (Vestnertorbrücke, Stadtund Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg) dürfen am Sonntag, 31. Dezember, zwischen 21 und 2 Uhr Feuerwerkskörper nicht abgebrannt und auch nicht mitgeführt werden.

Kein Glas, keine Schreckschusspistolen

Auf der zur Innenstadt liegenden Stadtfreiung dürfen zudem keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden. Die Polizei führt hier Kontrollen durch. Außerdem gibt es Taschenkontrollen durch einen Sicherheitsdienst. Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden, so die Stadt. Bei der Benutzung von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen kann zudem der „Kleine Waffenschein“ widerrufen und die Waffe eingezogen werden.

Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Burg

Um die Zufahrten im Burgbereich für Feuerwehr und Rettungsdienste und wegen der großen Menschenansammlungen freizuhalten, sind die Zufahrten zu folgenden Straßen von Sonntag, 31. Dezember 2023, 18 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2024, 7 Uhr, gesperrt: Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls von Sonntag, 31. Dezember 2023, 18 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2024, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge.

Es dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung oder einer anderen benannten Stelle und das CE-Zeichen haben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – das sind die herkömmlichen Silvesterfeuerwerkskörper – dürfen ohne Erlaubnis nur am Sonntag, 31. Dezember 2023, und am Montag, 1. Januar 2024, und nur von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden. Mit erlaubnisfreien Schreckschuss, Reizstoffoder Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem „Kleinen Waffenschein“.

Generell dürfen keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden.

1 Kommentar