Preise werden angepasst

Strom- und Gaszähler zum Jahreswechsel nicht abgelesen? Was Sie jetzt wissen müssen

Isabel Pogner

Online-Redaktion

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9.1.2023, 08:51 Uhr
In manchen Fällen macht es Sinn, den Stromzähler unaufgefordert abzulesen.

© Sina Schuldt, dpa In manchen Fällen macht es Sinn, den Stromzähler unaufgefordert abzulesen.

Haben Sie Ende des vergangenen Jahres Ihren Strom- und Gaszähler abgelesen? Wenn nicht, könnte das zum Problem werden, sagen manche Onlinemedien. Die N-Ergie findet für ihre Kunden hingegen beruhigende Worte.

Das Geld-Portal Finanztip hat schon im Oktober dringend dazu geraten, den aktuellen Zählerstand abzulesen. Das Problem: "Wenn Sie nicht selbst ablesen und auch keinen Ableser in die Wohnung lassen, darf der Stromanbieter Ihren Verbrauch einfach schätzen." Und dabei kommt es immer wieder vor, dass die Anbieter überteuerte Abschläge ansetzen, erklärt das Portal. Das wäre besonders im Hinblick auf die kommende Energiepreisbremse für die Verbraucher verschwendetes Geld.

Die kommt ab März und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar, erklärt das Presseamt der Bundesregierung. Dank der Pauschale erhalten Verbraucher Rabatt auf die Energie - die Differenz zahlt der Staat. Privathaushalte und kleine bis mittlere Unternehmen zahlen für 80 Prozent des Gasverbrauchs maximal 12 Cent je Kilowattstunde. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. "Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden", erklärt das Presseamt. Beim Strom zahlen die Kunden bei einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. "Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs", schreibt das Amt.

Wer zur Miete wohnt, hat ein Recht darauf, dass der Vermieter die Entlastungen weitergibt. "In bestimmten Konstellationen bedeutet dies eine Senkung der festgelegten Betriebskostenvorauszahlung", teilt das Presseamt mit.

Dennoch sind im Januar die Strom- und Gaspreise erst einmal gestiegen. Deshalb hatten Verbraucherschützer dazu geraten, den Zählerstand am 31. Dezember abzulesen und dem Energieversorger mitzuteilen, erklärt der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR). Der kennt den Stand nämlich nicht automatisch. Was passiert mit Kunden in Nürnberg, die das verpasst haben?

Auch die N-Ergie darf schätzen

Stefanie Dürrbeck, Pressesprecherin der N-Ergie Nürnberg, erklärt: Einmal im Jahr, wenn die Jahresrechnung ansteht, ist es wichtig, dass die Kunden dem Anbieter den aktuellen Zählerstand mitteilen. Dazu fordern N-Ergie und Netzbetreiber die Kunden per Mail und per Post auf. Wer das verpasst hat, muss aber nicht in Panik ausbrechen.

"Kunden haben darüber hinaus auch während eines Abrechnungszeitraums die Möglichkeit, der N-Ergie ihren Zählerstand als Zwischenablesung mitzuteilen. Viele nutzen diese Möglichkeit etwa bei Preisänderungen", erklärt Dürrbeck. Das geht telefonisch, per Post oder Online unter www.n-ergie.de/zaehlerstand. Auf der Plattform kann man das Datum der Ablesung auch einige Tage rückwirkend auswählen. "Es ist allerdings nicht erforderlich, dass unsere Kunden eine Abgrenzung der Verbrauchsmengen zum 31.12. vornehmen", sagt Dürrbeck, denn: "die Verbrauchsmengen werden (auch unter Berücksichtigung der Heizperiode) rechnerisch aufgeteilt. Eine Mitteilung des Zählerstandes zur Abgrenzung ist nur dann sinnvoll, wenn sich das Verbrauchsverhalten stark verändert hat."

Aber auch bei der N-Ergie gilt: "Sollten wir keinen Zählerstand des Kunden erhalten, wird dieser geschätzt." In dem Fall orientiere sich der Anbieter daran, wie viel der Kunde in den Jahren zuvor so verbraucht hat. Wenn es keine Zahlen gibt, zieht N-Ergie andere Vergleichswerte heran.

Zum 1. Januar hat auch die N-Ergie die Preise angepasst. Diese wurden den Kunden bereits mitgeteilt. "Zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar werden und wurden die Abschläge auf Basis der neuen Preise angepasst", erklärt Dürrbeck. Dann bekommen die Kunden einen Brief, in dem der persönliche Abschlag steht. Im März werden diese dann nochmal verändert, entsprechend der Preisbremse.

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