Angeklagter gesteht

Wegen Vergewaltigung ohne Körperkontakt vor Gericht: Nürnberger erpresst Kinder mit Nacktfotos

Ulrike Löw

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Julia Vogl

Lokalredaktion Nürnberg

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4.10.2024, 17:12 Uhr
Er erstellte ein Fake-Profil, gab sich als Frau oder Jugendliche aus und brachte Kinder und eine Frau dazu, ihm Sex-Fotos zu schicken: Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat ein 33-Jähriger die sexuellen Nötigungen gestanden.

© Christopher Neundorf/Imago/Kirchner-Media Er erstellte ein Fake-Profil, gab sich als Frau oder Jugendliche aus und brachte Kinder und eine Frau dazu, ihm Sex-Fotos zu schicken: Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat ein 33-Jähriger die sexuellen Nötigungen gestanden.

Laut Anklage gab sich ein 33 Jahre alter Physiotherapeut im vergangenen Jahr über einen längeren Zeitraum hinweg bei Snapchat als Jugendliche oder junge Frau aus. Mit diesem Fake-Profil nahm er Kontakt zu ihm unbekannten Mädchen und Frauen auf.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, von seinen Opfern Bildern in sexuell aufreizender Kleidung gefordert zu haben. Dabei habe er den Chat-Partnerinnen konkrete Vorgaben zu Kleidung und Posen gegeben, die sie auf den Bildern einnehmen sollten. Zu Anschauungszwecken verschickte er dabei auch Posing-Bilder einer bislang unbekannten blonden Frau und forderte seine Chatpartnerinnen auf, deren Posen nachzustellen.

Urteil für Mitte Oktober erwartet

Besonders dreist: Im weiteren Verlauf ging der Angeklagte demnach dazu über, seine Chat-Partnerinnen mit den von ihnen übersandten Bildern unter Druck zu setzen, indem er beispielsweise androhte, diese zu veröffentlichen. Sein Ziel: Er wollte seine Opfer dazu bringen, ihm weiteres pornografisches Material zu schicken - unter anderem sollten sie sich dazu auch Gegenstände einführen.

Die Opfer: eine bislang unbekannte erwachsene Frau, ein Mädchen im Alter von 12, eines im Alter von 14 Jahren.

Laut Staatsanwaltschaft strafbar (unter anderem) als: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind. Ohne Körperkontakt: Damit folgt die Anklage einer neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof. Denn: Nur durch die Erpressung, dass er die Nacktfotos für jeden sichtbar in Netz stellen werde, führten die Opfer seine geforderten Handlungen aus.

Die Hauptverhandlung hatte mit Gesprächen hinter verschlossenen Türen begonnen. Im Lauf von Verständigungsgesprächen zwischen den Richtern, des Anklägers und der Verteidiger hat die Strafkammer ihre Straferwartung von dreieinhalb Jahren bis viereinhalb Jahren formuliert. Über solche Vereinbarungen kann Beschuldigten gegen ein rasches Geständnis ein Strafrabatt gewährt werden - vor allem, weil auf diese Weise den Geschädigten die Aussage in der Beweisaufnahme erspart werden kann. Zu einem derartigen "Deal" ist es jedoch nicht gekommen. Indes hat ein Psychiater als Gutachter erklärt, dass der Angeklagte voll schuldfähig sei.

Auf Nachfrage bestätigt die Zentralstelle Cybercrime in Bamberg, dass gegen den Beschuldigten weitere Ermittlungen anhängig sind.

Geständig hat sich der Angeklagte zum Prozessauftakt vor der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth dennoch gezeigt, auch wenn die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht vereinbart wurde; in diesem Fall ist das Gericht übrigens als Jugendschutzkammer zuständig, weil die Opfer minderjährig waren.

Das Verfahren wird fortgesetzt. Mit einem Urteil wird Mitte Oktober gerechnet. Der Angeklagte sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

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