Gebühren bei verpassten Terminen: Manche Praxen verlangen bereits ein Ausfallhonorar.
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Gebühren bei verpassten Terminen: Manche Praxen verlangen bereits ein Ausfallhonorar.

Kommentar

Facharzttermine sind rar: Wer ohne Absage nicht auftaucht, schadet anderen

Die Suche nach einer Facharztpraxis kann zur Geduldsprobe werden: telefonische Warteschleifen, Absagen für Neupatienten, Termine mit monatelangem Vorlauf. Die Kapazitäten sind begrenzt, der Bedarf ist groß. Dass Ärztinnen und Ärzte ihre begrenzte Zeit optimal ausschöpfen und möglichst wenig Leerzeiten dazwischen haben wollen, ist nicht nur absolut verständlich, sondern dient auch dem Wohle aller, die eine ärztliche Behandlung dringend benötigen.

Bei monatelanger Vorausplanung kann ein Termin durchaus mal in Vergessenheit geraten. Hier sind die Praxen gefragt, vorzubeugen, beispielsweise durch die Versendung von Erinnerungen etwa per SMS.

Wird ein Arztbesuch allerdings wissentlich nicht wahrgenommen, ist eine Gebühr durchaus berechtigt. Dabei soll es nicht darum gehen, möglichst viel Geld einzusammeln oder die Praxen mit weiterer Bürokratie zu belasten, sondern darum, Menschen zu sensibilisieren, dass die Arbeit, die in Arztpraxen geleistet wird, wertvoll ist.

Eine Absage per Telefon oder Mail ist für jeden und jede machbar. Dafür müssen Praxen, die eine Gebühr einführen, Patienten aber auch mit ihren Abläufen entgegenkommen: durch eine einfache und schnelle Möglichkeit, Termine abzusagen, ohne sich erneut in endlosen Warteschleifen wiederzufinden.

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