Die AfD ist laut Verfassungsschutz „gesichert rechtsextremistisch“.
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Die AfD ist laut Verfassungsschutz „gesichert rechtsextremistisch“.

Kommentar

Gesichert rechtsextremistisch: Wer die AfD fortan wählt, weiß spätestens jetzt, was er tut

Nun herrscht Klarheit. Was der Bundesverfassungsschutz auf 1100 Seiten aufgelistet hat, lässt offenbar nur einen Schluss zu. Die AfD ist eine Partei, die als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen ist. Bislang galt diese Kategorie lediglich für drei Landesverbände. Überraschend kommt dieses Urteil nicht, allenfalls der Zeitpunkt kann irritieren.

Was wäre passiert, hätte die Bundesbehörde ihre Erkenntnisse vor der Bundestagswahl geteilt? Womöglich hätte der ein oder andere AfD-Sympathisant eine andere Partei gewählt. Denn eines ist klar und daran ändert auch die neue Einstufung nichts: Nicht alle AfD-Wählerinnen und Wähler sind Rechtsextreme.

Viele bürgerliche Unterstützer sollten sich nun angewidert abwenden. Es kann aber genauso gut passieren, dass eine Art Solidarisierungseffekt eintritt. Zumal die AfD-Funktionäre immer dann perfekt arbeiten, wenn es darum geht, die Opferrolle anzunehmen. Schon kündigen Alice Weidel und Timo Chrupalla, die beiden Parteivorsitzenden, rechtliche Schritte an. Und sprechen „von einem schweren Schlag gegen die Demokratie“.

Derlei Aussagen entbehren jeglicher Grundlage. Die Einstufung seitens des Verfassungsschutzes ist ein schwerer Schlag gegen die AfD. Einer, der sich angedeutet hat. Denn die Partei ist immer weiter nach Rechtsaußen gerückt, immer mehr ihrer Abgeordneten haben durch ihre Aussagen und ihr Verhalten in den Parlamenten große Zweifel an der demokratischen Ausrichtung der AfD aufkommen lassen.

Die Verfassungsschützer haben einen „ethnischen Volksbegriff“ ausgemacht, für den die AfD stehe. Anders formuliert: Die Partei setzt bewusst auf Ausgrenzung, indem sie Menschen mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse behandele und andere Gruppen komplett diskriminiere. Dieses Verhalten sei nicht mit der im Grundgesetz verankerten universellen Garantie der Menschenwürde zu vereinbaren.

Aus dem Gutachten zwingend einen Verbotsantrag abzuleiten, wäre zu kurz gesprungen. Es gilt sorgfältig zu prüfen, welche Aussichten ein solches Vorgehen hat. Eines ist offensichtlich: Diese Chancenabwägung schlägt nun noch mehr in Richtung Verbotsantrag aus, als dies bislang der Fall gewesen ist.

Eine Gewissheit zieht der Status „gesichert rechtsextremistisch“ unmittelbar nach sich: Die vom designierten Unionsfraktionschef Jens Spahn ohne Not ins Gespräch gebrachte Normalisierung des Umgangs mit der AfD in den Parlamenten verbietet sich.

Warum sollten Mandatsträger einer Partei, die diesen Staat nicht will, staatstragende Posten erhalten? Das wäre gerade zu staatszersetzend. Deshalb sind alle Debatten über Bundestagsvizepräsidenten und Ausschussvorsitzende aus Reihen der AfD fortan Makulatur.

Der Verfassungsschutz hat die AfD dort platziert, wo sie hingehört - an den äußersten rechten Rand der Gesellschaft. Wer diese Partei künftig wählen will, stimmt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

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