Auch die AfD hat Anspruch auf rechtsstaatlichen Schutz. Ihre Klage gegen den Verfassungsschutz könnte nach hinten losgehen, wenn die Richter die Partei als „gesichert rechtsextrem“ bestätigen.
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Auch die AfD hat Anspruch auf rechtsstaatlichen Schutz. Ihre Klage gegen den Verfassungsschutz könnte nach hinten losgehen, wenn die Richter die Partei als „gesichert rechtsextrem“ bestätigen.

Gesichert rechtsextrem?

Gut, dass die AfD den Verfassungsschutz verklagt: Sie nimmt sich das Argument der Willkür

Der Ruf, AfD-Mitglieder aus dem Staatsdienst auszuschließen, ist naheliegend für Demokraten, nachdem die Bundesverfassungsschützer die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft haben. Dass Rechtsextremisten in unserem Sicherheitsapparat arbeiten, dass sie in unserer Bürokratie sitzen, ist schwer erträglich.

Doch so einfach geht das nicht, denn die Einstufung der AfD muss gerichtsfest sein. Die Partei hat bereits gegen den Verfassungsschutz geklagt. Und so absurd das klingen mag: Das ist gut so. Wenn am Ende der Instanzen die Argumente des Bundesamtes halten, kann sich niemand darauf hinausreden, der Bericht sei nur willkürlich zusammengetragenes Zeug.

Es geht auch um Familien, um Existenzen

Daran hängt nicht nur die Zukunft von AfD-Extremisten im Behördenapparat. Es geht genauso um die Möglichkeit eines Parteiverbots oder um die Frage, ob der Staat ihnen den Geldhahn abdrehen kann. Das erfordert Geduld, auch wenn sie schmerzen sollte, vielleicht auf Jahre hinaus.

Die Zeit dafür muss sein, denn gerade bei den Beamten und Angestellten geht es um menschliche Schicksale, um Familien und ihre Existenz. Zumal der Staat auch so durchaus handlungsfähig ist. Wer in den Staatsdienst will, muss in einem Fragebogen seine Verfassungstreue dokumentieren. Eine wesentliche Rolle spielt jene Liste, die das Innenministerium verwaltet, mit links- wie rechtsextremistischen Organisationen. Gut möglich, dass die AfD wie schon ihre Junge Alternative aufgenommen wird.

Anders als beim sogenannten Radikalenerlass der 1980er und 1990er Jahre erfolgt keine Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Erst, wenn sich Verdachtsmomente ergeben gegen die Bewerber und Bewerberinnen, läuft das Verfahren an. Klar - niemand ist dagegen gefeit, dass die Antragsteller lügen. Doch das hilft ihnen nur, bis sie auffliegen. Denn sie schwören auf Grundgesetz und Bayerische Verfassung. Für einen Extremisten aber ist das ein Meineid.

Der Staat muss differenzieren; er muss prüfen, ob jemand nur Mitglied ist in einer solchen Organisation, oder ob er sich tiefer radikalisiert hat. Bloßes Mitläufertum ist moralisch und politisch abstoßend, weil es den Boden bereitet für die Extremisten. Wer die AfD wählt, weiß, was er tut - und wem er seine Stimme gibt. Ein Berufsverbot allein aber rechtfertigt das in einer Demokratie nicht.

Ob links- oder rechtsextremistisch muss egal sein

Anders sieht es bei jenen aus, die sich in extremistischen Organisationen und Parteien engagieren, sie voranbringen und steuern. Sie sind eine Gefahr für den Staat, von außen und von innen, egal, ob sie im extrem linken oder rechten Lager stehen.

Zwei Dinge dürfen sich nicht wiederholen: Zu Zeiten des Radikalenerlasses hatte es fast nur Linke und Linksextreme getroffen, als ob es keine Rechtsradikalen gegeben hätte. Ein Unding. Doch wer konsequent gegen Rechtsextreme vorgehen will, muss dies mit der gleichen Konsequenz gegen Linksradikale tun. Nichts rechtfertigt extreme Positionen. Und schon gar nicht im Staatsdienst.

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