
Neues Gesetz in Sicht
Kein Steuergeld mehr für Verfassungsfeinde: Staat darf Extremisten in den Fraktionen nicht hinnehmen
Schon die Frage sollte jeden Demokraten umtreiben. Warum beschäftigt die AfD in ihrer bayerischen wie in ihrer Bundestagsfraktion rund hundert Menschen, die als rechtsextrem eingestuft sind? Und warum soll der Staat diese Verfassungsfeinde auch noch mit Steuergeld alimentieren?
Die erste Frage sagt sehr viel über die Gesinnung und den politischen Standpunkt dieser Partei aus. Die AfD gibt sich zwar verfassungsfreundlich. Doch nicht nur die Auswahl ihrer Mitarbeiter spricht eine andere Sprache. Auch die Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter stehen dagegen, die die AfD in weiten Teilen als rechtsextrem einstufen.
Neues Gesetz ist kein zweiter Radikalenerlass
Die zweite Frage ist komplizierter. Nicht nur geht es um die freie Ausübung ihres Mandats, die den Abgeordneten garantiert ist. Es fehlt die gesetzliche Grundlage für solch einen Eingriff. Das hat auch historische Gründe. In den 1970er Jahren hatten Bund und Länder den Radikalenerlass verabschiedet, der unter anderem eine Regelanfrage bei den Verfassungsschützern für jeden Bewerber im öffentlichen Dienst vorsah.
Der Erlass ist Geschichte; zu umstritten war das pauschale Vorgehen, das sich im Wesentlichen gegen politisch links gerichtete Bewerber und Bewerberinnen im öffentlichen Dienst gewandt hatte. Gerichte haben später in Einzelfällen den Ausschluss oder die Kündigung für unrechtmäßig erklärt.
Ein heißes Eisen also, das Bayern anpacken will als Vorreiter für andere Parlamente. Doch anders als in den 70er Jahren soll der Landtag künftig nur aktiv werden, wenn er konkrete Hinweise auf ein extremistisches Engagement der Mitarbeitenden bekommt. Erst dann kann er beim Verfassungsschutz nachfragen und je nach Erkenntnisgewinn den Extremisten das Gehalt verweigern.
Der Reflex der AfD auf die Pläne ist erwartbar. Sie spricht von Denunziation und davon, dass sich das Recht nur gegen sie richte, eine Lex AfD also. Doch das ist der billige Versuch, sich als Opfer zu stilisieren. Das neue Recht gilt, wenn, für alle Fraktionen. Sollten sich etwa bei SPD oder Grünen Angestellte finden, die als Verfassungsfeinde bekannt sind, wird es auch sie treffen.
Die AfD muss sich nicht wundern
Klar: Auslöser der neuen Diskussion ist die AfD. Kein Wunder. Es gibt in ihren Reihen Abgeordnete, die sich in Umsturzphantasien ergehen; sie duldet Politiker, die ein Netzwerk aus rechtsextremen Gruppen aufbauen; AfD-Leute treten offen rassistisch auf oder kündigen an, im Fall eines Wahlsieges werde der Staat umgebaut.
Da passt es ins Bild, dass die AfD-Landtagsfraktion rechtsextreme Mitarbeiter nicht nur beschäftigt, sondern auch dann in ihren Reihen hält, wenn deren politischer Hintergrund öffentlich wird. Die Partei distanziert sich nicht von diesen Leuten, sondern stellt sich hinter sie.
Deshalb ist es richtig, sollte der Landtag das neue Gesetz beschließen. Die Vorstellung, dass Verfassungsfeinde in unseren Parlamenten ein- und ausgehen, bezahlt vom Staat, hat etwas zutiefst Erschreckendes.
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