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Legalisierung in Deutschland: Das sind die neuen Cannabis-Regeln

Robin Walter

Volontär

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1.4.2024, 05:00 Uhr
Seit dem 1. April gilt in Deutschland das neue Cannabis-Gesetz. Doch was ist nun erlaubt und was weiterhin verboten?

© IMAGO/Sven Simon, NN Seit dem 1. April gilt in Deutschland das neue Cannabis-Gesetz. Doch was ist nun erlaubt und was weiterhin verboten?

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Zum Ostermontag trat das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. Nachdem die Ampel die Legalisierung zu einem ihrer Wahlkampfthemen gemacht hatte, musste allen voran Gesundheitsminister Karl Lauterbach in den letzten Wochen in den Bundesländern Werbung für das Gesetz machen. Mit Erfolg, denn am 22. März hat das neue Cannabis-Gesetz mit dem Bundesrat die letzte Hürde passiert. Diese Regeln und Freiheiten sind im neuen Cannabis-Gesetz festgehalten:

Das Gesetz erlaubt Menschen ab 18 Jahren den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum, in der eigenen Wohnung dürfen Menschen bis zu 50 Gramm Cannabis-Blüten oder Haschisch lagern. Außerdem ist der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen in den eigenen vier Wänden oder auf dem Balkon legal.

Kiffen in der Öffentlichkeit ist in Bildungseinrichtungen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten. Hier gilt eine Regelung von einem Abstand von 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Grundsätzlich gilt für das Kiffen in der Öffentlichkeit eine Sperrzeit zwischen 7 und 20 Uhr. Auch in Anwesenheit von Minderjährigen ist der Konsum von Cannabis, sowohl in der Öffentlichkeit, als auch in privaten Räumen verboten.

Was künftig weiterhin verboten ist, ist der Handel mit Cannabis. Konsumenten dürfen ihre Blüten also weder verkaufen noch an Freunde und Bekannte verschenken. Um Minderjährige zu schützen, gelten ab sofort auch empfindliche Strafen für den Verkauf und die Abgabe von Cannabisprodukten an unter 18-Jährige. Das neue Cannabis-Gesetz sieht hier eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vor.

Zum 1. Juli sollen in diesem Jahr auch die ersten Anbauvereine öffnen dürfen. Hier können bis zu 500 Menschen in einem Verein gemeinschaftlich anbauen. Bis dahin müssen sich Kiffer, um legal Cannabis zu konsumieren, ihre eigenen Pflanzen anbauen.

Mit dem neuen Cannabis-Gesetz gibt es vorerst keinen legalen Verkauf in Geschäften. Das bedeutet auch, dass bis zum Start der Anbauvereine die Beschaffung von Cannabis weiterhin im illegalen Raum stattfindet.

Erst zukünftig sollen ergänzend zur Teil-Legalisierung von Cannabis weitere Schritte zu einer vollständigen Legalisierung in Modellregionen erprobt und später untersucht werden. Markus Söder kündigte jedoch bereits an, solche Modellregionen in Bayern zu verhindern.

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