Geteilte Meinungen zum Beschluss

Nürnberger Abgeordneter Brehm kritisiert die Wahlrecht-Reform: „Demokratie nach Gutsherrenart“

17.3.2023, 11:34 Uhr
Sebastian Brehm spricht im Bundestag 

Sebastian Brehm spricht im Bundestag 

Der Bundestag ist in den vergangenen Jahren immer größer geworden. Das Bundeswahlgesetz sieht eine Richtgröße von 598 Abgeordneten vor. Aktuell sind es aber 736. Deshalb reformierte die Ampelkoalition das Gesetz - und stößt damit auch auf Gegenwind.

Der Nürnberger Wahlkreisabgeordnete Sebastian Brehm wirft der Ampelkoalition vor, „der Demokratie mit dem neuen Wahlgesetz schweren Schaden zuzufügen“. Er kündigte am Freitag an: „Die CDU/CSU-Fraktion wird vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, damit auch künftig jede Wählerstimme gleich viel zählt und Schaden von unserem Land und unserer Demokratie abgewendet wird.“

„Mit dem neuen Wahlgesetz hebelt die Ampel das Grundprinzip jeder Demokratie aus - ein Wähler, eine Stimme mit dem immer gleichen Gewicht. Rot-Grün-Gelb nimmt vielen Bürgern ihren ersten Ansprechpartner, den Wahlkreisabgeordneten. Sie haben ihn zwar gewählt, aber das Ampelwahlrecht blockiert seinen Einzug in den Bundestag. Dies droht auch in Nürnberg“, kritisierte Brehm, der auch finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe ist.

Kritik an der Verteilung der Mandate

„Wer im Wahlkreis als Direktkandidat gewählt wird, muss auch ein Mandat erhalten. Sonst wird das Bürgervotum zum Glückspiel. Das neue Wahlgesetz stellt den Einzug in Parlament aber unter den Vorbehalt des Zweistimmenergebnisses“, betonte der CSU-Abgeordnete. Er kritisierte auch, dass die Verteilung der Mandate künftig ausschließlich nach dem Anteil der Zweitstimmen erfolgen soll. „Damit verschwindet eine Partei auch aus dem Bundestag, wenn ihre Kandidaten Wahlkreise direkt gewinnen, die Partei die Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht überwindet. Das ist Demokratie nach Gutsherrenart.“

Brehm bedauerte: „Die Ampel hat sich im Alleingang ihr eigenes Wahlrecht durchgeboxt. Eine tatsächliche Bereitschaft zur Verständigung gab es nie.“

"Reform lange überfällig"

Auch die Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer und Sascha Müller (beide Grüne) haben sich in einer Presseerklärung am Freitag zu Wort gemeldet: "Die Reform des Wahlrechts ist lange überfällig. Wir als Koalitionsfraktionen haben sie nun beschlossen. Damit beenden wir das jahrelange Ringen um die Wahlrechtsreform und geben dem Parlament die Kraft, sich selbst zu begrenzen", heißt es in einem gemeinsamen Schreiben.

Der Bundestag wird künftig eine Regelgröße von 630 Sitzen haben, das sind über 100 Abgeordnete weniger als derzeit. Gleichzeitig wurden Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft . Die 299 Wahlkreise bleiben erhalten.

In den letzten Jahren sei der Bundestag immer weiter angewachsen, weil sich die Parteienlandschaft verändert habe. Das steigere nicht nur die Kosten, sondern gefährde auch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit dieser demokratischen Herzkammer, so die Politiker. Weiter heißt es in der Erklärung: "Wir Grüne arbeiten seit Jahren konstruktiv an einer wirksamen Wahlrechtsreform und sind froh, diese nun endlich beschließen zu können. Die Reform ist fair und die Reform ist verfassungsgemäß. Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Fraktionsstärke aller Parteien, also auch auf uns selbst", so die Bundestagsabgeordneten.

Zur Wahlrechtsreform erklärt Lisa Badum, grüne Bundestagsabgeordnete für Oberfranken in einer Presseerklärung ebenfalls am Freitag: „Bei der Reform des Wahlrechts ging seit Jahren nicht voran. Wir als Ampel haben sie nun beschlossen. Damit beenden wir das ewige Tauziehen und geben dem Parlament die Kraft, sich selbst zu begrenzen. "

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