Neuer Online-Rechner hilft

Zuschuss für Kosten von Heizöl, Flüssiggas oder Pellets: Das müssen Sie jetzt wissen

30.3.2023, 14:05 Uhr
Ein Mehrfamilienhaus wird über eine Zapfpistole mit Heizöl betankt.

© Patrick Pleul/zb/dpa Ein Mehrfamilienhaus wird über eine Zapfpistole mit Heizöl betankt.

Per Online-Rechner können alle Bürgerinnen und Bürger ab sofort berechnen, ob ihnen Härtefallhilfen zur Deckung der stark gestiegenen Energiekosten zustehen. "Nach langen Verhandlungen sind wir auf der Zielgeraden", sagte Bayerns Sozial- und Arbeitsministerin Ulrike Scharf. Bald könnten die entsprechenden Anträge gestellt werden.

Auf den Referenzpreis kommt es an

Voraussetzung für den Erhalt von Härtefallhilfen ist, dass die Kosten mehr als doppelt so hoch sind wie der bundeseinheitliche Referenzpreis, teilte das Ministerium weiter mit. Sei das der Fall, würden von den darüber hinaus anfallenden Kosten 80 Prozent erstattet. Der Erstattungsbetrag muss mindestens 100 Euro je Privathaushalt betragen. Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle.

"Wir arbeiten daran, dass die Entlastungen schnellstmöglich ausgezahlt werden", sagte Scharf. Ob es eine Härtefallhilfe gibt und wie hoch diese ausfällt, könne per Online-Rechner des Sozialministeriums vorab geprüft werden. Zudem soll es ab dem 3. April eine Info-Hotline für Bürgerinnen und Bürger geben. Aufgrund des Ukrainekriegs und der stark gestiegenen Energiepreise wurden Ende 2022 Härtefallhilfen für Privathaushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger beschlossen.

Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder Mieter eines Privathaushalts. Wird eine Feuerstätte zentral für mehrere Haushalte betrieben, sind Vermieter oder Wohnungseigentumsgemeinschaft antragsberechtigt. Diese müssen die Härtefallhilfen dann an die Privathaushalte weitergeben. Die Härtefallhilfe beträgt maximal 2000 Euro je Privathaushalt. Um von den Hilfen zu profitieren, muss der Energieträger innerhalb des sogenannten Entlastungszeitraums (1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022) geliefert worden seien.

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