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In einer Tempo-70-Zone kontrollierten Polizisten die Geschwindigkeit von Autofahrern.
© Jan Woitas/dpa
In einer Tempo-70-Zone kontrollierten Polizisten die Geschwindigkeit von Autofahrern.

An gefährlicher Stelle

66 km/h mehr als erlaubt: Raser kassiert am Feiertag auf B2 bei Ellingen 600 Euro Bußgeld

Fünf Stunden lang haben Polizisten der Verkehrspolizei (VPI) Ansbach an Christi Himmelfahrt 2025 auf der Bundesstraße 2 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Geschwindigkeit von Autofahrern und Motorradfahrern kontrolliert. Von den 1940 kontrollierten Fahrzeugen waren 136 zu schnell unterwegs, was ein Sprecher der VPI einen „insgesamt eher positiven Wert“ nennt. Doch es gab mehrere negative Ausreißer.

Denn in der Zeit von 14 bis kurz nach 19 Uhr waren am Donnerstag auf der B2 Richtung Norden, auf Höhe der Einmündung Ellingen Nord, 76 Raser unterwegs, die nun mit einer Anzeige rechnen müssen. Dort, wo die Polizei kontrollierte, wurde nach einem schweren Verkehrsunfall ein Tempolimit auf 70 Kilometer pro Stunde festgelegt.

„Negativ auffallend war die Qualität der Geschwindigkeitsüberschreitungen“, erklärt der Sprecher der VPI Ansbach. 76 der Verstöße an dem Feiertag seien im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten einzuordnen. Das bedeutet: Die Geschwindigkeit der Autofahrer war nach Toleranzabzug um mindestens 21 km/h zu schnell. Alle 76 müssen mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro zuzüglich Auslagen und Gebühren sowie mindestens einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen, heißt es von der Polizei.

Vier Verkehrsteilnehmer waren sogar noch schneller in der 70er-Zone unterwegs - um mehr als Tempo 40. Das Bußgeld für diese Raser beträgt mindestens 320 Euro, erklärt der Polizeisprecher. Zwei Punkte „in Flesnburg“ gibt es zudem und auch ein einmonatiges Fahrverbot.

Bei einem Autofahrer spricht die Polizei vom „traurigen Rekordhalter des Tages“. Der Mann hatte 136 km/h auf seinem Tacho, als die Polizei ihn „blitzte“. Was dem Mann nun droht? Ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro plus Verfahrenskosten. Zwei Punkte werden in der Verkehrssünder-Kartei notiert und seinen Führerschein muss er auch abgeben - für zwei Monate.


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