150 Euro Schaden

Dreiste Kartoffel-Diebe: 100 Kilogramm Prachtexemplare gestohlen

13.9.2022, 15:40 Uhr
Rund 100 Kilogramm Kartoffeln haben bislang unbekannte Diebe von einem Acker gestohlen. Bei ihrer Auswahl setzten sie auf die schönsten und größten Exemplare.

© Christoph Schmidt, dpa Rund 100 Kilogramm Kartoffeln haben bislang unbekannte Diebe von einem Acker gestohlen. Bei ihrer Auswahl setzten sie auf die schönsten und größten Exemplare.

Im Zeitraum vom vergangenen Dienstag, 6. September, bis Freitag, 9. September, sollen die Täter rund 100 Kilogramm Kartoffeln gestohlen haben, berichtet das Portal fränkischer.de unter Berufung auf die Polizei Heilsbronn. Die Kartoffel-Diebe sollen dabei sehr wählerisch vorgegangen sein und sich nur die schönsten und größten Exemplare geangelt haben. Laut dem Portal beläuft sich der Schaden auf circa 150 Euro.

Der Acker, von dem die Kartoffeln gestohlen wurden, befindet sich auf halber Strecke von Heilsbronn Richtung Weißenbronn auf der linken Seite und soll von der Verbindungsstraße gut einsehbar sein. Die Polizei bittet in dem Fall um Hinweise, die von der Polizeiinspektion Heilsbronn unter der Telefonnummer 09872/97170 entgegengenommen werden.

Schon länger klagen Obstbauern darüber, dass Obst von Bäumen oder Gemüse von Ackern einfach mitgenommen wird - dabei handelt es sich jedoch um Diebstahl, wie es in einer Veröffentlichung der Süddeutschen Zeitung heißt. Zwar hört es sich im ersten Moment nicht tragisch an, wenn ein Urlauber oder Spaziergänger beispielsweise einen Apfel von einem Baum pflückt. Machen das aber alle, bleibt für den Besitzer nicht mehr viel übrig.

Obstbauern, die bewusst wollen, dass die Früchte von Fremden gepflückt werden, können ihre Bäume im Rahmen der "Gelbes Band"-Aktion kennzeichnen. "Obstbaumbesitzerinnen und –besitzer können ihre Bäume durch ein gelbes Band kennzeichnen und damit signalisieren: Hier darf kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden", erklärt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Eine wichtige Ergänzung hierbei: Geerntet werden sollen nur Früchte, die ohne Hilfsmittel vom Boden aus erreichbar , oder bereits abgefallen sind. Die Menge darf dabei nur in dem Maß gepflückt werden, in dem sie auch verbraucht werden kann.