H5N1-Virus nachgewiesen

Geflügelpest im Landkreis Ansbach: Das sind die Folgen für Puten, Hennen und die Bevölkerung

Stefan Blank

Region/Bayern

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14.3.2023, 18:04 Uhr
Geflügelpest wurde nun im Landkreis Ansbach nachgewiesen.

© Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild Geflügelpest wurde nun im Landkreis Ansbach nachgewiesen.

Nun ist es amtlich: Geflügelpest ist im Landkreis Ansbach nachgewiesen worden. Wie das Landratsamt am späten Dienstagnachmittag mitteilte, hat das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Virus vom Typ H5N1 festgestellt.

Gestern sprach das Amt noch von einem dringenden Verdacht eines Ausbruches der auch als Vogelgrippe bekannten Krankheit in einem Mastputen-Betrieb im Leutershauser Ortsteil Frommetsfelden. Nun kam die Bestätigung. Bereits am Montag waren aber schon "alle rund 15.000 Mastputen der betroffenen Geflügelhaltung gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt worden", heißt es vom Landratsamt.

Aufgrund des bestätigten Ausbruchs der Geflügelpest wurde um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone festgelegt.

Aufgrund des bestätigten Ausbruchs der Geflügelpest wurde um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone festgelegt. © Fabian Hähnlein/Landratsamt Ansbach

Das Wichtigste sei nun, eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, sagte Landratsamts-Pressesprecher Fabian Hähnlein im Gespräch mit unserer Redaktion. Deshalb sei eine "Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt" worden. "In diesem Bereich werden alle Halter von Geflügel überprüft, auch wenn sie nur sechs Hennen haben, deren Eier gefrühstückt werden".

Geflügel darf das Gebiet nicht verlassen

Es gelte für dieses Areal ein Verbringungsverbot. Das heißt: Insbesondere lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte dürfen das Gebiet nicht verlassen.

Das Landratsamt Ansbach hat zudem weitere Schutzmaßnahmen angeordnet: Für die Gebiete gelten Beförderungsverbote, Aufstallungspflicht sowie Hygienemaßnahmen wie die Desinfektion von Zu- und Abfahrtswegen, Details wurden in einer Allgemeinverfügung festgelegt.

Doch was bedeutet der Geflügelpest-Ausbruch für die Bevölkerung? "Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden", hatte das Landratsamt bereits am Montag mitgeteilt. Wer tote Vögel findet, solle diese trotzdem nicht anfassen und die Funde lokalen Behörden melden.

Wie die Vogelgrippe in den Betrieb bei Leutershausen gelangen konnte, ist noch nicht endgültig geklärt. Fabian Hähnlein berichtet aber von einer "epidemiologischen Annahme, dass Wildvögel für den Ausbruch der Geflügelpest ursächlich sind". Als Folge davon beginne das Veterinäramt mit "Reihenuntersuchungen in Geflügelbetrieben". Das bedeutet, dass in der Schutzzone alle gemeldeten Halter von Hausgeflügel (Hühner, Enten, Puten, Gänse) von Mitarbeitern des Veterinäramtes aufgesucht werden. "Die Tiere werden stichprobenartig klinisch untersucht", erklärt das Landratsamt.

Besuch vom Veterinäramt

Dabei würden unter anderem Tupferproben aus dem Rachen genommen, die dann vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ausgewertet werden. „Mit diesen sehr aufwendigen Reihenuntersuchungen finden wir heraus, ob bereits eine weitere Verbreitung stattgefunden hat“, wird Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes, zitiert. „Damit sind wir in der Lage, schnellstmöglich Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche einzuleiten.“

Bei den Besuchen der Halter werde auch geprüft, ob weitere Biosicherheitsmaßnahmen notwendig sind oder die Art der Haltung aus tiermedizinischer Sicht verändert werden muss. Das Landratsamt stellt dabei klar: Die Mitarbeiter des Veterinäramtes tragen einen Dienstausweis bei sich, den sie auf Verlangen vorzeigen.

Diese Orte sind von der Schutzzone und der Überwachungszone betroffen.

Diese Orte sind von der Schutzzone und der Überwachungszone betroffen. © Grafik: Landratsamt Ansbach

Diese Orte sind betroffen

Betroffen von er Schutzzone sind die Kommunen Buch am Wald mit allen Ortsteilen, Colmberg mit Bieg, Meuchlein und Unterfelden, Geslau mit Dornhausen, Hürbel und Lauterbach sowie Leutershausen mit Bauzenweiler, Frommetsfelden, Höchstetten, Pfezendorf und Zweiflingen.

Zudem wurde eine sogenannte Überwachungszone eingerichtet. Laut Fabian Hähnlein umfasst diese folgende Kommunen:

Ansbach (Dornberg, Liegenbach, Neudorf, Oberdombach)

Herrieden (Niederdombach)

Leutershausen (Atzenhofen, Brunst, Büchelberg, Clonsbach, Eckartsweiler, Eichholz, Erlach, Erlbach, Görchsheim, Hannenbach, Hetzweiler, Hinterholz, Hohenmühle, Hundshof, Jochsberg, Kressenhof, Lengenfeld, Leutershausen, Lenzersdorf, Mittelramstadt, Neunkirchen, Oberramstadt, Rauenbuch, Röttenbach, Sachsen, Schwand, Steinbächlein, Steinberg, Tiefenthal, Untreumühle, Waizendorf, Wiedersbach, Winden, Wolfsmühle)

Schillingsfürst (Altengreuth, Faulenberg, Leipoldsberg, Marienhof, Neureuth, Neuweiler, Schillingsfürst, Schmermühle, Schorndorf, Stilzendorf, Wohnbach, Ziegelhütte)

Aurach (Dietenbronn, Eyerlohe)

Buch am Wald (Berbersbach, Buch/Pfarrgasse, Gastenfelden, Hagenau, Morlitzwinden, Schönbronn, Schweikartswinden, Sengelhof, Traisdorf)

Colmberg (Auerbach, Binzwangen, Colmberg, Häslabronn, Oberfelden, Oberhegenau, Poppenbach, Unterfelden, Unterhegenau)

Dombühl (Kloster Sulz, Ziegelhaus, Ziegelhütte)

Gebsattel (Kirnberg, Pleikartshof, Speierhof, Wildenhof)

Geslau (Aidenau, Geslau, Gunzendorf, Kreuth, Oberbreitenau, Oberndorf, Reinswinden, Schwabsroth, Steinach am Wald, Stettberg, Unterbreitenau)

Lehrberg (Berndorf, Birkach, Gräfenbuch, Hürbel am Rangen, Lehrberg, Oberheßbach, Obersulzbach, Unterheßbach, Untersulzbach, Zailach)

Neusitz (Horabach, Södelbronn, Wachsenberg)

Oberdachstetten (Anfelden, Hohenau, Lerchenbergsmühle, Mitteldachstetten, Möckenau, Oberdachstetten, Spielberg)

Windelsbach (Birkach, Burghausen, Cadolzhofen, Hornau, Karrachmühle, Preuntsfelden, Windelsbach)

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

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