Zahlreiche Schutzmaßnahmen
Nach Fällen von Vogelgrippe im Landkreis Roth: Überwachungszone reicht bis in Ansbacher Landkreis
31.10.2024, 18:42 UhrIn einem Geflügelbetrieb mit rund 400 Tieren in einem Ortsteil von Abenberg im Landkreis Roth ist die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ausgebrochen. Die Überwachungszone des Ausbruchs reicht bis in den Landkreis Ansbach, meldet das Ansbacher Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Das Veterinäramt Roth hat eine Sperrzone und eine Überwachungszone um den Ausbruch herum eingerichtet, in der für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt.
Ausbruchsbestand liegt nahe des Ansbacher Landkreises
Der Ausbruchsbestand liegt räumlich nahe der Grenze zum Landkreis Ansbach. Die Überwachungszone reicht deshalb auch in diesen hinein, etwa in Richtung der Gemeinden Windsbach, Mitteleschenbach und Wolframs-Eschenbach.
Daher hat das Landratsamt Ansbach am 31. Oktober ebenfalls eine Allgemeinverfügung mit Einschränkungen für Tierhalter, Geflügelproduzenten und Geflügeltransporte in der betroffenen Region erlassen. Sie beinhaltet etwa Verbringungsverbote für Lebendgeflügel, Aufstallungspflicht und Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen. "Dazu gehören die Schädlingsbekämpfung, die gesicherte Fütterung vor Schadnagern und Schadvögeln, eine Abschirmungspflicht zu Wildvögeln oder Schuhwechsel bei Betreten der Ställe", heißt es in der Pressemitteilung.
Maßnahmen gelten 30 Tage lang
Derzeit laufen die Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im Ausbruchsbetrieb. Wenn diese abgeschlossen sind, gelten die Maßnahmen, sofern keine neuen Fälle auftreten, 30 Tage lang.
Die Vogelgrippe infiziert Hühner, Puten, Gänse, Enten, Fasane sowie wildlebende Wasser- und andere wildlebende Vögel. Tauben sind nicht empfänglich. Der aktuell kursierende Virustyp ist für den Menschen ungefährlich.
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