Gemeinderat billigt Bebauungsplan

Größte Freiflächen-Solarparkanlage im Landkreis Forchheim wird in Hetzles gebaut

4.3.2024, 12:57 Uhr
Rund 19 Hektar groß soll der Freiflächen-Solarpark bei Hetzles sein. 

© Energieallianz Bayern, NN Rund 19 Hektar groß soll der Freiflächen-Solarpark bei Hetzles sein. 

In der Gemeinde Hetzles soll die größte Freiflächen-Solarparkanlage im Landkreis Forchheim entstehen. Hierfür sollen Flächen für ein „Sonstige Sondergebiete“ zur Energieerzeugung ausgewiesen werden. Der Standort liegt auf einem von Nordwesten nach Südosten abfallenden Hang im Südwesten der Gemeinde, zwischen den Ortsverbindungsstraßen nach Honings im Norden und Ebersbach im Südosten und wird den Namen „Solarpark Hetzles“ tragen.

Im Norden begrenzt der Eigentümer-Flurweg sowie die Bestandsflächen eines Reiterhofes mit landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden sowie eine Holzlagerfläche das Plangebiet. Der Bärnbach ist die südliche Grenze. Die ersten Wohngebäude der Gemeinde liegen 190 Meter entfernt. Die Anlage hat eine Größe von rund 19 Hektar und ist mit einer Ausnahme einer kleinen Feldscheune unbebaut. Der gesamte Geltungsbereich für den Solarpark liegt ausschließlich auf der Gemarkung Hetzles.

Gemeinderat billigte Bebauungsplan für "Solarpark Hetzles"

Die erforderlichen Ausgleichsflächen sollen innerhalb des Geltungsbereiches vom Bebauungsplan umgesetzt und festgesetzt werden, sowie weitere noch zu bestimmende Flächen außerhalb des Solarparks erhalten. Die Anlage wird jährlich rund 19.412.752 KW/H Strom liefern und 8.148.180 kg CO₂ einsparen.

In der Gemeinderatssitzung einigte sich das Gremium auf die konkrete Änderung des Flächennutzungsplans und billigte den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Solarpark Hetzles“ und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange. Ebenfalls wird die Durchführung der Bürgerbeteiligung bekannt gemacht.

Bürgerbeteiligung an der PV-Anlage wird geklärt

Über die Bürgerversammlung sollen die Bürger zeitnah über das Projekt ausführlich informiert werden. Zudem soll geklärt werden, ob eine Bürgerbeteiligung an der PV-Anlage möglich sei.

Die Innensanierung der Kirche St. Laurentius in Hetzles steht an. Doch bevor es beginnen kann, muss die Gemeinde die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteilen. Ziel der Maßnahme ist eine bestandsbewahrende Reinigung der Raumschale und Ausstattung. Bemalte Flächen sollen gereinigt und nach Erfordernis gefestigt und retuschiert werden. Statische Risse im Mauerwerk werden nach Vorgaben des Statikers von innen saniert, sowie Optimierungen im Dachtragwerk durchgeführt.

Der aus den 1980er Jahren stammende Volksaltar und Ambo wird durch einen neuen Altar mit Ambo ersetzt. Da es sich bei der Katholischen Kirche St. Laurentius um eine neugotische Saalkirche mit seitlich gestelltem spätgotischen Turm mit Spitzhelm aus dem 15. Jahrhundert handelt, ist die Kirche als Baudenkmal erfasst und bedarf daher einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Der Gemeinderat befürwortet einstimmig die Pläne zur Sanierung des Objekts und der Umgestaltung des Altarraums.

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