Radler erlag seinen Verletzungen

Nach tragischem Verkehrsunfall in Forchheim: Das Urteil ist gefallen

Pauline Lindner

11.2.2022, 20:00 Uhr
An dieser Stelle auf der Kreuzung der Bügstraße mit der Adenauerallee ereignete sich vor fast genau einem Jahr der tragische Unfall mit den tödlichen Folgen. Das Bild zeigt die Polizeibeamten bei der Unfallaufnahme.  

© Anestis Aslanidis An dieser Stelle auf der Kreuzung der Bügstraße mit der Adenauerallee ereignete sich vor fast genau einem Jahr der tragische Unfall mit den tödlichen Folgen. Das Bild zeigt die Polizeibeamten bei der Unfallaufnahme.  

Allerdings beschränkte der 39-Jährige seinen Einspruch im Laufe der Verhandlung vor dem Amtsgericht Forchheim auf Anraten seines Anwalts auf die Tagessatzhöhe. Damit war es nicht notwendig, dass Amtsrichterin Silke Schneider die vier Zeugen und eine Kfz-Sachverständige anhörte.

Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters von vier Kindern setzte sie - übereinstimmend mit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung - die Höhe auf 25 Euro pro Tag fest. Es bleibt wegen der Beschränkung bei 120 Tagessätzen.

Dieses insgesamt niedrige Strafmaß deutet schon an, dass das Verschulden des Autofahrers relativ gering war und auch der verstorbene Radfahrer vermutlich ein Mitverschulden hatte, als sie am 18. Februar vergangenen Jahres an der Kreuzung Bügstraße/Adenauerallee kollidierten.

Der Angeklagte schilderte das Geschehen so: Er kam aus dem nördlichen Teil der Bügstraße und wollte nach links in die dort zweispurige ehemalige B470 Richtung Ampel abbiegen. Er musste einige Fahrzeuge darunter einen Lkw auf der vorfahrtsberechtigten Straße abwarten und startete dann mit seinem PS-starken Geländewagen durch. Die Reifen sollen gequietscht haben, steht in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft.

Während der Angeklagte den Querverkehr beobachtete, übersah er den Radfahrer, der aus dem südlichen Ast der Bügstraße in die Kreuzung einfahren wollte. Es ist nicht auszuschließen, dass auch dieser die Gesamtsituation falsch einschätzte. Der Autofahrer war der Ansicht, er habe den Radler nicht früh genug sehen können, um rechtzeitig anhalten zu können: „Er ist in mein Auto reingefahren.“

Dem hielt die Richterin entgegen: „Wenn Sie aufgepasst hätten, so hat die Sachverständige aus den Spuren errechnet, hätten Sie den Radfahrer gesehen.“ Man dürfe nun mal niemanden überfahren, auch wenn der was falsch gemacht hat.

Der Radfahrer erlitt schwere Kopf- und Gehirnverletzungen. Infolge weiterer Komplikationen starb er acht Wochen später. Für die Hinterbliebenen, die Nebenkläger, wäre eine Hauptverhandlung schwer gewesen, sagte Schneider zum Angeklagten, der ausdrücklich betonte, dass ihm die ganze Situation leid tue. Das Urteil wurde rechtskräftig.


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