Der Wintereinbruch pünktlich zum ersten Adventswochenende 2023 macht sich vor allem in Bayern bemerkbar, wie dieses Bild aus München zeigt. Aber auch in der Fränkischen Schweiz im Landkreis Forchheim haben Schneefälle und eine wohl nicht an die Witterungsverhältnisse angepasste Geschwindigkeit vermehrt zu Unfällen geführt. 
© Felix Hörhager/dpa
Der Wintereinbruch pünktlich zum ersten Adventswochenende 2023 macht sich vor allem in Bayern bemerkbar, wie dieses Bild aus München zeigt. Aber auch in der Fränkischen Schweiz im Landkreis Forchheim haben Schneefälle und eine wohl nicht an die Witterungsverhältnisse angepasste Geschwindigkeit vermehrt zu Unfällen geführt. 

Zum Ersten Adventswochenende

Schnee, Glätte, Fahranfänger: Gleich mehrere Unfälle in der Fränkischen Schweiz

Wenn Schnee pünktlich zum ersten Adventswochenende fällt, ist das einerseits schön, andererseits aber bringen Glätte und unwirtliche Straßenverhältnisse natürlich auch Verkehrsunfälle mit sich. So wie im Landkreis Forchheim in der Nacht von 1. Dezember auf 2. Dezember 2023, wo sich nach Mitteilung der Polizeiinspektion Ebermannstadt insbesondere in der Fränkischen Schweiz gleich mehrere Unfälle ereigneten.

So kam es in den Morgenstunden des Samstages auf der Kreisstraße FO 2 zwischen Gosberg und Kirchehrenbach zu einem Verkehrsunfall. Ein 18-jähriger Fahranfänger kam, nachdem er einen Tag seinen Führerschein hatte, mit seinem BMW von der Fahrbahn ab. Der Grund hierfür war offensichtlich nicht angepasste Geschwindigkeit und die um diese Uhrzeit vorherrschenden Straßenbedingungen. Er und sein Beifahrer blieben unverletzt, am BMW entstand aber hoher Sachschaden. Ihn erwarten nun ein Bußgeldverfahren und weitere führerscheinrechtliche Konsequenzen.

Schon etwas früher, in den späten Abendstunden des Freitags, fuhr ein weiterer 18-jähriger Fahranfänger auf der Staatsstraße 2191 von Gräfenberg in Richtung Egloffstein. Als er nach Hohenschwärz abbiegen wollte, rutschte er nach rechts von der Fahrbahn in den Graben. Ein Leitpfosten war, so die Polizei, "Opfer" dieses Verkehrsunfalls. Am Pkw entstand geringer Sachschaden, das Auto musste jedoch abgeschleppt werden. "Leider", heißt es in der Mitteilung weiter, "hätte auch hier eine an die Witterungsverhältnisse angepasste Geschwindigkeit den Unfall möglicherweise verhindert". Ein Bußgeldverfahren ist die Folge.

Auf schneeglatter Fahrbahn kam darüber hinaus bei Ebermannstadt eine Volvofahrerin ins Rutschen und landete im Straßengraben. Der Pkw musst durch den Abschleppdienst geborgen werden. Die Schadenshöhe ist mit 500 Euro jedoch gering. Die Frau erwartet nun eine Anzeige.

In Obertrubach war abermals Schneeglätte das, wie die Polizei schreibt, "Verhängnis" eines Pkw-Lenkers. Mit seinem Seat rutschte er auf eine Laterne. "Leider", so schreibt die Polizei, "kümmerte sich der Unfallverursacher um alles, nur nicht darum, die Polizei zu verständigen". Diese erlangte erst zwei Stunden nach dem Vorfall Kenntnis davon. Deshalb muss sich der Mann zu dem Bußgeldverfahren noch wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verantworten.

Aus diesem Anlass macht die Polizeiinspektion Ebermannstadt noch einmal darauf aufmerksam: Nach einem Verkehrsunfall, auch wenn Zweifel bestehen, ob Sachschaden verursacht wurde, ist eine umgehende Verständigung der Polizei verpflichtend. "So werden unnötige strafrechtliche Konsequenzen vermieden", heißt es in der Mitteilung.

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