Ab März

Preisbremsen bei Strom und Gas: Stadtwerke Gunzenhausen schreiben die Beträge gut

vnp

30.1.2023, 14:59 Uhr
Die von der Bundesregierung beschlossenen Strom- und Gaspreisbremsen greifen ab März rückwirkend zum 1. Januar. Die Kunden der Stadtwerke Gunzenhausen müssen sich dabei um nichts kümmern, versichert das Unternehmen.   

© imago images/Panthermedia Die von der Bundesregierung beschlossenen Strom- und Gaspreisbremsen greifen ab März rückwirkend zum 1. Januar. Die Kunden der Stadtwerke Gunzenhausen müssen sich dabei um nichts kümmern, versichert das Unternehmen.  

Die Preisbremsen sollen rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres greifen. Für die geleisteten Januar- und Februar-Abschläge werden die Entlastungsbeträge im März gutgeschrieben, heißt es in der Pressemitteilung der Stadtwerke

Referenzpreis festgelegt

Die Preisbremsen der Bundesregierung für Strom und Gas sollen Haushalte und Unternehmen entlasten. Sie sind zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Festgelegt ist ein Referenzpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde bei Strom und von 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas. Diese Werte gelten für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Alles darüber hinaus kostet den vertraglich festgelegten Preis.

Wichtig sei weiterhin, betont der kaufmännische Geschäftsführer der Stadtwerke, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gebe es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen. So könnte beispielsweise die Heizung heruntergedreht werden, wenn niemand zu Hause ist. Auch Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur zu achten, sparen Energie und Geld.

Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie, rechnet Dücker vor.

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