Ab März
Preisbremsen bei Strom und Gas: Stadtwerke Gunzenhausen schreiben die Beträge gut
30.1.2023, 14:59 Uhr
Die Preisbremsen sollen rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres greifen. Für die geleisteten Januar- und Februar-Abschläge werden die Entlastungsbeträge im März gutgeschrieben, heißt es in der Pressemitteilung der Stadtwerke
Referenzpreis festgelegt
Die Preisbremsen der Bundesregierung für Strom und Gas sollen Haushalte und Unternehmen entlasten. Sie sind zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Festgelegt ist ein Referenzpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde bei Strom und von 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas. Diese Werte gelten für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Alles darüber hinaus kostet den vertraglich festgelegten Preis.
Wichtig sei weiterhin, betont der kaufmännische Geschäftsführer der Stadtwerke, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gebe es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen. So könnte beispielsweise die Heizung heruntergedreht werden, wenn niemand zu Hause ist. Auch Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur zu achten, sparen Energie und Geld.
Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie, rechnet Dücker vor.
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