Das Auszählen der Stimmen bei Wahlen übernehmen freiwillige Helfer. Diese bekommen bei der Europawahl nun ein kleineres Taschengeld als bei der Landtagswahl.
© Jürgen Eisenbrand, NN
Das Auszählen der Stimmen bei Wahlen übernehmen freiwillige Helfer. Diese bekommen bei der Europawahl nun ein kleineres Taschengeld als bei der Landtagswahl.

Bei Europawahl 2024

Stadtrat beschließt einstimmig: Gunzenhausens Wahlhelfer bekommen weniger Geld

Die Europawahl am 9. Juni 2024 werde wohl nicht so aufwendig wie die vergangenen Landtags- und Kommunalwahlen, begründete Hauptamtsleiter Klaus Stephan das kleinere, sogenannte Erfrischungsgeld. Alle Stadträte gingen mit der Entscheidung mit. Demnach bekommen der ehrenamtliche Wahlvorsteher, sein Stellvertreter und der Schriftführer 60 Euro für ihren freiwilligen Dienst. Bei den diesjährigen Landtagswahlen waren es noch 80 Euro.

Auch Beisitzer und Auszähler bekommen mit 50 beziehungsweise 30 Euro weniger als bei der Landtagswahl. Sollte die Stadt einen Raum in Privathand als Wahllokal nutzen, zahle sie 80 Euro.

Weniger Aufwand, weniger Geld

Weil bei der Europawahl nur ein Kreuzchen gesetzt werden muss, geht Stephan davon aus, dass auch die Stimmenauszählung weniger lange dauert: "Wahrscheinlich können die Helfer um 20 Uhr vor dem Fernseher die Ergebnisse verfolgen." Bei den Kommunal- oder Landtagwahlen hingegen kämen viele Freiwillige nicht vor 23 Uhr nach Hause.

In Gunzenhausen seien circa 240 Wahlhelfer eingesetzt. Bürgermeister Karl-Heinz Fitz schätzt, die Entschädigung werde die Stadt 15.000 bis 20.000 Euro kosten. Für die Europawahl erhält die Gemeinde vom Bund und Bezirk den Betrag je Wahlhelfer in pauschaler Höhe erstattet.

Auch weniger Wahllokale?

FDP-Stadtrat Werner Falk fragte nach der Aufteilung der Wahllokale. Stephan sagte, es gebe Überlegungen, die Wahllokale in den Stadtteilen zu reduzieren, da es immer mehr Briefwähler gebe. "Wenn wir Wahllokale zusammenlegen, dann gibt es auch weniger Aufwand."

In kleinen Wahllokalen sieht Klaus Stephan den Grundsatz des Wahlgeheimnisses aber in Gefahr. "Wenn es in einer Gemeinde nur noch 40 Wähler gibt, dann kann man nachvollziehen wie der andere gewählt hat." Zwischen 50 bis 70 Wählern sollte ein Wahllokal haben, fällt die Anzahl darunter dürfen die Stimmen nicht auszählen werden. Die Wahlzettel müssen dann mit den Stimmen einer anderen Gemeinde zusammengeworfen werden.

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