Bald ist es wieder so weit: Am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt.
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Bald ist es wieder so weit: Am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt.

Kreuzchen setzen

Kommunalwahl 2026 in der Region: Alle Infos zur Stimmabgabe gibt‘s hier

In diesem Artikel:

Am Sonntag, 8. März 2026, finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde wohnen und die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. die eines EU-Landes haben, werden dann wieder zur Wahlurne gebeten.

Alles, was Sie über die Stimmabgabe für die Kommunalwahl in Bayern 2026 wissen müssen, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengestellt.

Die nächste Kommunalwahl in Bayern findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Die Abstimmungsräume sind zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet.

Bei den Kommunalwahlen in Bayern sind alle deutschen Staatsbürger und Staatsbürger der Europäischen Union wahlberechtigt, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde bzw. im Landkreis, für den Sie wählen, leben.

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger dürfen ihre Stimme für die Kommunalwahlen in Bayern nur in dem Abstimmungsraum abgeben, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Eine Ausnahme, weil ein anderer Abstimmungsraum beispielsweise näher liegt oder barrierefrei ist, ermöglicht ein Wahlschein, der im Voraus bei der Gemeinde beantragt werden muss.

Für die Kommunalwahl in Bayern gibt es insgesamt bis zu vier Stimmzettel:

  • Wahl der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters, der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters
  • Wahl der Landrätin oder des Landrates
  • Wahl der Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder
  • Wahl der Kreisrätinnen und Kreisräte

Wie viele Stimmen Wählerinnen und Wähler für ihre Gemeinde bei der Kommunalwahl in Bayern abgeben können, steht ganz oben auf dem Stimmzettel.

Grundsätzlich gilt, dass jede Wählerin und jeder Wähler je eine Stimme zur Wahl der Oberbürgermeisterin, des Oberbürgermeisters, der Landrätin oder des Landrates hat.

Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und Kreistagsmitglieder haben Wählerinnen und Wähler so viele Stimmen wie die Anzahl an Mitgliedern, die gewählt werden müssen. Im Fall von Nürnberg sind das beispielsweise 70 Stimmen, im Fall von Neunkirchen am Brand 20.

Es gibt einige Begriffe, die im Zusammenhang mit der Kommunalwahl fallen. Einer davon ist Kumulieren. Damit ist gemeint, dass den sich bewerbenden Personen bis zu drei Stimmen gegeben werden können.

Zusammengefasst ermöglicht das Kumulieren bei den Kommunalwahlen in Bayern, mehrere Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten anzuhäufen.

Auch Panaschieren ist einer der Begriffe, die im Rahmen der Kommunalwahlen in Bayern im Gebrauch sind. Panaschieren ermöglicht Wählerinnen und Wählern Kandidatinnen und Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit für Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu stimmen.

Zusammengefasst ermöglicht das Panaschieren bei den Kommunalwahlen in Bayern Wählerinnen und Wählern, ihre Stimme für Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Parteien abzugeben.

Eine eindeutige Kennzeichnung auf dem Stimmzettel und die Einhaltung der maximal zu vergebenen Stimmen ist der sichere Weg, damit der Stimmzettel seine Gültigkeit nicht verliert.

Es gibt einige Punkte, die Wählerinnen und Wähler bei ihrer Stimmabgabe für die Kommunalwahl unbedingt vermeiden sollten. Das macht den Stimmzettel ungültig:

  • Kreuzchen setzen, die nicht eindeutig einzuordnen sind
  • Maximale Anzahl an Stimmen überschreiten
  • Zusätzliche Kennzeichnungen oder Bemerkungen
  • Ein leerer Stimmzettel (Wichtig: Das bloße Streichen von Namen ist nicht ausreichend)

Die Stimmabgabe bei der Kommunalwahl in Bayern ist auch per Briefwahl möglich. Wählerinnen und Wähler müssen hierfür einen Wahlschein beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragen.

Der erforderliche Wahlschein kann persönlich, schriftlich, per Telefax oder auch per E-Mail beantragt werden.

Der Antrag für die Briefwahl für die Kommunalwahl in Bayern sollte frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfolgen.

Wahlscheine können noch bis zu zwei Tage vor der Wahl, Freitag, 6. März 2026, bei der Gemeinde beantragt werden.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 8. März 2026, 18 Uhr, bei dem Wahlamt der Gemeinde eingehen. Bei einer postalischen Versendung sollte Wählerinnen und Wähler innerhalb Deutschlands den Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 5. März 2026, abschicken.

Wählerinnen und Wähler, die zum ersten Mal ihre Stimme für die Kommunalwahlen in Bayern abgeben oder unsicher sind, erhalten über das Bayerische Staatsministeriumoder dasBayerische Landesamt für Statistikweitere Informationen.

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