
Kreuzchen setzen
Kommunalwahl 2026 in der Region: Alle Infos zur Stimmabgabe gibt‘s hier
In diesem Artikel:
- Wann ist die Kommunalwahl 2026 in Bayern?
- Wer darf bei der Kommunalwahl in Bayern wählen?
- Wo werden die Stimmen für die Kommunalwahl in Bayern abgegeben?
- Wie viele Stimmzettel gibt es für die Kommunalwahl in Bayern?
- Wie viele Stimmen haben Wahlberechtigte bei der Kommunalwahl in Bayern?
- Kommunalwahl in Bayern: Was bedeutet Kumulieren?
- Kommunalwahl in Bayern: Was bedeutet Panaschieren?
- Wann ist der Stimmzettel bei der Kommunalwahl in Bayern ungültig?
- Ist es möglich, bei den Kommunalwahlen in Bayern per Briefwahl zu wählen?
- Welche Fristen gibt es bei der Briefwahl für die Kommunalwahl in Bayern?
- Wo können sich Wählerinnen und Wähler über die Kommunalwahlen in Bayern informieren?
Am Sonntag, 8. März 2026, finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde wohnen und die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. die eines EU-Landes haben, werden dann wieder zur Wahlurne gebeten.
Alles, was Sie über die Stimmabgabe für die Kommunalwahl in Bayern 2026 wissen müssen, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengestellt.
Wann ist die Kommunalwahl 2026 in Bayern?
Die nächste Kommunalwahl in Bayern findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Die Abstimmungsräume sind zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet.
Wer darf bei der Kommunalwahl in Bayern wählen?
Bei den Kommunalwahlen in Bayern sind alle deutschen Staatsbürger und Staatsbürger der Europäischen Union wahlberechtigt, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde bzw. im Landkreis, für den Sie wählen, leben.
Wo werden die Stimmen für die Kommunalwahl in Bayern abgegeben?
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger dürfen ihre Stimme für die Kommunalwahlen in Bayern nur in dem Abstimmungsraum abgeben, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Eine Ausnahme, weil ein anderer Abstimmungsraum beispielsweise näher liegt oder barrierefrei ist, ermöglicht ein Wahlschein, der im Voraus bei der Gemeinde beantragt werden muss.
Wie viele Stimmzettel gibt es für die Kommunalwahl in Bayern?
Für die Kommunalwahl in Bayern gibt es insgesamt bis zu vier Stimmzettel:
- Wahl der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters, der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters
- Wahl der Landrätin oder des Landrates
- Wahl der Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder
- Wahl der Kreisrätinnen und Kreisräte
Wie viele Stimmen haben Wahlberechtigte bei der Kommunalwahl in Bayern?
Wie viele Stimmen Wählerinnen und Wähler für ihre Gemeinde bei der Kommunalwahl in Bayern abgeben können, steht ganz oben auf dem Stimmzettel.
Grundsätzlich gilt, dass jede Wählerin und jeder Wähler je eine Stimme zur Wahl der Oberbürgermeisterin, des Oberbürgermeisters, der Landrätin oder des Landrates hat.
Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und Kreistagsmitglieder haben Wählerinnen und Wähler so viele Stimmen wie die Anzahl an Mitgliedern, die gewählt werden müssen. Im Fall von Nürnberg sind das beispielsweise 70 Stimmen, im Fall von Neunkirchen am Brand 20.
Kommunalwahl in Bayern: Was bedeutet Kumulieren?
Es gibt einige Begriffe, die im Zusammenhang mit der Kommunalwahl fallen. Einer davon ist Kumulieren. Damit ist gemeint, dass den sich bewerbenden Personen bis zu drei Stimmen gegeben werden können.
Zusammengefasst ermöglicht das Kumulieren bei den Kommunalwahlen in Bayern, mehrere Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten anzuhäufen.
Kommunalwahl in Bayern: Was bedeutet Panaschieren?
Auch Panaschieren ist einer der Begriffe, die im Rahmen der Kommunalwahlen in Bayern im Gebrauch sind. Panaschieren ermöglicht Wählerinnen und Wählern Kandidatinnen und Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit für Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu stimmen.
Zusammengefasst ermöglicht das Panaschieren bei den Kommunalwahlen in Bayern Wählerinnen und Wählern, ihre Stimme für Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Parteien abzugeben.
Wann ist der Stimmzettel bei der Kommunalwahl in Bayern ungültig?
Eine eindeutige Kennzeichnung auf dem Stimmzettel und die Einhaltung der maximal zu vergebenen Stimmen ist der sichere Weg, damit der Stimmzettel seine Gültigkeit nicht verliert.
Es gibt einige Punkte, die Wählerinnen und Wähler bei ihrer Stimmabgabe für die Kommunalwahl unbedingt vermeiden sollten. Das macht den Stimmzettel ungültig:
- Kreuzchen setzen, die nicht eindeutig einzuordnen sind
- Maximale Anzahl an Stimmen überschreiten
- Zusätzliche Kennzeichnungen oder Bemerkungen
- Ein leerer Stimmzettel (Wichtig: Das bloße Streichen von Namen ist nicht ausreichend)
Ist es möglich, bei den Kommunalwahlen in Bayern per Briefwahl zu wählen?
Die Stimmabgabe bei der Kommunalwahl in Bayern ist auch per Briefwahl möglich. Wählerinnen und Wähler müssen hierfür einen Wahlschein beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragen.
Der erforderliche Wahlschein kann persönlich, schriftlich, per Telefax oder auch per E-Mail beantragt werden.
Welche Fristen gibt es bei der Briefwahl für die Kommunalwahl in Bayern?
Der Antrag für die Briefwahl für die Kommunalwahl in Bayern sollte frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfolgen.
Wahlscheine können noch bis zu zwei Tage vor der Wahl, Freitag, 6. März 2026, bei der Gemeinde beantragt werden.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 8. März 2026, 18 Uhr, bei dem Wahlamt der Gemeinde eingehen. Bei einer postalischen Versendung sollte Wählerinnen und Wähler innerhalb Deutschlands den Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 5. März 2026, abschicken.
Wo können sich Wählerinnen und Wähler über die Kommunalwahlen in Bayern informieren?
Wählerinnen und Wähler, die zum ersten Mal ihre Stimme für die Kommunalwahlen in Bayern abgeben oder unsicher sind, erhalten über das Bayerische Staatsministeriumoder dasBayerische Landesamt für Statistikweitere Informationen.
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