Oberstes Landesgericht hebt Freispruch auf

Leutershausen: Untreue-Prozess gegen Bürgermeisterin wird neu aufgerollt

Ralf Müller

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12.7.2022, 13:40 Uhr
Leutershausen: Untreue-Prozess gegen Bürgermeisterin wird neu aufgerollt

© JamesEdwardAlbrightJr., NN

Der Untreue-Fall um die ehemalige Leutershausener Bürgermeisterin Sandra Bonnemeier muss erneut aufgerollt werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hob in einem von der Staatsanwaltschaft beantragten Revisionsverfahren den Freispruch des Landgerichts Ansbach vom Oktober vergangenen Jahres auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung nach Ansbach zurück. Die ehemalige Bürgermeisterin muss nun doch mit einer Verurteilung wegen Untreue rechnen.

Prozesskosten aus Stadtkasse bezahlt?

Der parteilosen Ersten Bürgermeisterin der 6.000-Einwohner-Kleinstadt wurde vorgeworfen, Prozess- und Anwaltskosten in Höhe von 3.200 Euro aus einer privaten Rechtsstreitigkeit aus der Stadtkasse beglichen zu haben. Dabei ging es um einen Zivilrechtsstreit, der sich in der Folge von Einträgen der Bürgermeisterin auf einer nicht städtischen Internetseite entzündete.

Während das Amtsgericht Ansbach darin eine Zweckentfremdung öffentlicher Mittel sah und die Kommunalpolitikerin im Oktober 2020 erstinstanzlich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilte, kam das Landgericht Ansbach in der Berufungsverhandlung ein Jahr später zu einem anderen Ergebnis und sprach Bonnemeier frei.

Zu Unrecht, befand jetzt der vierte Strafsenat des BayObLG. Grundsätzlich sei es als Untreue zu werten, wenn ein Gemeindeoberhaupt private Aufwendungen über den Gemeindehaushalt abrechne. Bonnemeier sei als persönliche Beklagte in einem Zivilprozess nicht berechtigt gewesen, einen Anwaltsvertrag im Namen der Stadt zu schließen und habe die ihr entstandenen Kosten auch nicht eigenmächtig über die Stadtkasse abrechnen dürfen.

Freispruch nicht ganz ausgeschlossen

Ganz ausgeschlossen ist es aber nicht, dass die ehemalige Kommunalpolitikerin auch in der zweiten Runde von einer anderen Strafkammer des Landgerichts Ansbach freigesprochen wird. Weiterer Aufklärung bedürfe die Frage, ob die Bürgermeisterin davon ausging, dass ihr ein solcher Anspruch zustehe, führten die Richter des in München ansässigen BayObLG aus. Dies hätte "unter anderem Auswirkungen für die Frage (...), ob sie vorsätzlich gehandelt hat."

Im Rathaus von Leutershausen hing der Haussegen nach dem Amtsantritt Bonnemeiers zunehmend schief. Wegen andauernder Querelen erklärte die Bürgermeisterin im Mai 2020 ihren Rücktritt. Die parteilose Kommunalpolitikerin sah sich als Mobbing-Opfer ihrer politischen Gegner.

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