Auf der B 13 und B 2

Mehrere Straftaten begangen: Streifenwagen mussten Eichstätter Mopedfahrer in Weißenburg einkeilen

wt

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16.5.2023, 14:15 Uhr
Der Mann schlug um sich und beleidigte die Polizeibeamten. Es handelt sich hier um ein Symbolbild.

© Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa Der Mann schlug um sich und beleidigte die Polizeibeamten. Es handelt sich hier um ein Symbolbild.

Der Mann muss sich nun unter anderem wegen Beleidigung, unerlaubtem Waffenbesitz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Auf ihn warten sicherlich eine Geldstrafe sowie ein Fahrverbot. Der Eichstätter war auf seinem Kleinkraftrad auf der Bundesstraße 13 unterwegs und sollte von einer Polizeistreife zunächst zu einer Verkehrskontrolle angehalten werden.

Von der B 13 auf die B 2

Der Mann reagierte aber weder auf das Anhaltesignal noch auf die Ansprache über Lautsprecher durch die Polizeibeamten, sondern bog mit seinem Zweirad unbeirrt auf die Bundesstraße 2 in Richtung Nürnberg ab. Nach mehreren vergeblichen Anhalteversuchen konnte er schließlich durch drei Streifenfahrzeuge eingekeilt und so ungefährdet angehalten werden.

Üble Beleidigungen

Unmittelbar danach ging er mit seinem Schutzhelm um sich schlagend auf die Polizeibeamten los. Zudem beleidigte er die Beamten mit Ausdrücken aufs Übelste. Nachdem der Mann von den Polizisten zu Boden gebracht und gefesselt worden war, wurde bei seiner Durchsuchung ein Teleskop-Schlagstock und eine geringe Menge Rauschgift gefunden.

An seinem Kleinkraftrad war zudem ein ungültiges Versicherungskennzeichen angebracht, auch eine Fahrerlaubnis für das Zweirad konnte er nicht vorweisen, teilte die Weißenburger Polizeiinspektion mit. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Ansbach wurde bei dem 34-Jährigen eine Blutentnahme in der Kreisklinik in Weißenburg angeordnet und durchgeführt. Danach wurde er auf freien Fuß gesetzt, eine Weiterfahrt jedoch unterbunden.

Mehrere Anzeigen

Gegen ihn ergehen nun mehrere Anzeigen – unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtem Drogenbesitz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einem Verstoß gegen das Waffengesetz.


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