Neue Corona-Regeln

Bei Besuch im Klinikum: Testpflicht gilt nun auch für Schüler

15.5.2022, 10:33 Uhr
Besucher des Klinikums Neumarkt müssen einen negativen Test vorweisen.

© NNZ Besucher des Klinikums Neumarkt müssen einen negativen Test vorweisen.

Jeder, der ins Neumarkter Klinikum möchte, benötigt einen negativen Testnachweis. Dies betrifft neben Besuchern auch beispielsweise Lieferanten, Handwerker und Postboten. Neuerdings gilt das auch für Schüler, weil deren Schul-Testungen weggefallen sind.

Nötig ist ein Antigen-Schnelltest (24 Stunden maximal) oder ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt). Am Klinikum selbst kann ein Test abgenommen werden, dieser gilt dann aber nur zum Betreten des Klinikums. Ein Impf-Nachweis ist nicht mehr nötig. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Idealerweise registrieren sich die Besucher bereits im Vorfeld unter besucher.klinikum.neumarkt.de, wodurch der Ablauf vor Ort deutlich beschleunigt wird. Eine Registrierung vor Ort ist auch möglich. Zur Identitätskontrolle ist der Personalausweis notwendig.

Ein Besuch pro Patient

Der Zugang zum Gebäude ist ausschließlich über zwei Container vor dem Haupteingang an der Nürnberger Straße möglich. Der Haupteingang selbst ist nur zum Verlassen des Klinikums offen. Es ist von Wartezeiten auszugehen. Beim Warten ist der nötige Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 13 bis 17 Uhr. Der Einlass beginnt um 13 Uhr und endet um 16.30 Uhr. Die Besuchszeit beträgt maximal 60 Minuten pro Tag und Patient.

Pro Tag ist der Besuch durch EINE Person pro Patient erlaubt. Die Besuchsperson kann täglich wechseln. Ein Besuch ist Personen ab 12 Jahren gestattet. Die Patienten werden gebeten, sich mit ihren Mitpatienten abzusprechen, um zeitgleiche Besuchswünsche zu vermeiden. Hier kann es dennoch zu Wartezeiten kommen.

Nur mit FFP2-Maske

Der Besuch kann auch außerhalb des Patientenzimmers stattfinden. Patienten können sich mit ihrem Angehörigen nach Rücksprache mit den Pflegekräften auf der Station auch im Klinikum aufhalten. Ein Aufenthalt außerhalb des Klinikums ist weiterhin nicht gestattet.

Nach Verlassen des Klinikums ist ein erneutes Betreten nur nach neuer Anmeldung möglich.

Ein Zutritt ist ausschließlich mit FFP2-Maske ohne Ausatemventil gestattet. Diese muss während des gesamten Besuchs getragen werden. Während des gesamten Besuchs muss der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu Patienten, Besuchern und Personal eingehalten werden.

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