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Eindeutiges Votum

Berchings Stadtrat besiegelt Gebührenfreiheit: Viehmarkt bleibt auch 2025 gebührenfrei

Berching - Der Haupt- und Finanzausschuss im Berchinger Stadtrat hat sich bei der Sitzung am Mittwochabend unter anderem um die Erhebung von Gebühren beziehungsweise Erlassung zu beschäftigen.

Seitens der Verwaltung wurde um Auskunft gebeten, ob weiterhin an den Gebühren von 2007 beim Viehmarkt festgehalten werden soll oder ob die Gebühren für den Viehmarkt abgeschafft werden. Wegen der Baustelle beim Brauereigasthof Winkler sei aufgrund der Einschränkungen seit Dezember 2024 auf die Gebühren verzichtet worden. Und das soll künftig weiterhin so sein, hieß es in der Vorlage der Gemeinde. Der Beschlussvorschlag 2 wurde angenommen. Hierin heißt es wörtlich: „Es werden für den Viehmarkt keine Gebühren mehr erhoben, die Gebührensatzung vom 12. Oktober 2007 sei anzupassen.

Auf Anregung der Stadträtin und Vorsitzenden des TSV Berching, Petra Merkert, wurden die Sportförderrichtlinien der Stadt Berching neu gefasst. Fördersätze werden festgelegt: 5500 Euro werden zum Beispiel für die Beschaffung von Rasenmähern bei einer Sperrfrist von zehn Jahren gewährt. Neu-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen werden mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten bedacht. Sanierungen von Sportplätzen, für die keine Förderung über den BLSV beantragt wurden oder die unter der Bagatellgrenze werden zu 50 Prozent der nachweislichen Ausgaben gefördert.

Die Richtlinien treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Für den Städtischen Bauhof wird ein neuer Kompaktlader gekauft aufgrund des technischen Defekts des Liebher 507. Das Altgerät soll meistbietend veräußert werden. Die Angebote liegen bereits vor und werden zurzeit in Abstimmung mit dem Bauhof technisch und rechnerisch geprüft, berichtete Bürgermeister Ludwig Eisenreich, der auch informierte, dass im Haushalt 2025 eine planmäßige Anschaffung eines Laders bereits Mittel vorgesehen seien.

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