
Schlangenlinien gefahren
Betrunken und bekifft am Steuer: Neumarkter Polizei erwischt zwei Fahrer innerhalb weniger Stunden
Die Neumarkter Polizei hat zwei Personen im nördlichen Stadtgebiet aus dem Verkehr gezogen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr unterwegs waren. "Beide müssen nun für längere Zeit auf ihre Fahrerlaubnis verzichten", heißt es im Polizeibericht.
In den Mittagsstunden fiel einer Polizeistreife ein 36-Jähriger auf, der buchstäblich in "Schlangenlinien" fuhr. Der Mann war stark angetrunken, sodass seine Weiterfahrt an Ort und Stelle unterbunden und eine Blutentnahme angeordnet wurde. Sein Führerschein wurde sichergestellt.
Neumarkter Polizei stoppte eine junge Frau unter Drogeneinfluss
Kurz vor Mitternacht geriet eine 22-Jährige in eine Polizeikontrolle. Da die junge Frau unter Drogeneinfluss stand, musste auch sie ihr Auto stehen lassen und eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.
"Gegen beide wurde Anzeige erstattet", teilt die Polizei mit.
Mit so viel THC im Blut darf man noch Auto fahren
Für Cannabis gelten nach der teilweisen Legalisierung in Deutschland jetzt neue Bestimmungen fürs Fahren nach dem Kiffen. Dazu gehört - wie bei der 0,5-Promille-Marke für Alkohol - eine gesetzliche Grenze, wie viel des berauschenden Wirkstoffes THC im Straßenverkehr noch toleriert wird.
Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Konsequenzen drohen. Laut der Nachrichtenagentur dpa gab es keinen gesetzlichen Grenzwert, aber in der Rechtsprechung etablierte sich die Marke von 1 Nanogramm je Milliliter Blut.
Jetzt gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot.
Für Fahranfänger gilt ein absolutes Cannabis-Verbot
Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es jetzt dar, wenn zum Kiffen auch noch Alkohol dazukommt. Dann drohen in der Regel nicht nur 500 Euro, sondern 1000 Euro Buße plus ein Monat Fahrverbot.
Für Fahranfänger heißt es wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt Cannabis-Verbot. Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm greift also nicht. Die Sanktion beträgt in der Regel 250 Euro, berichtet die dpa.
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