Der Wasserturm in Pyrbaum stellt die Versorgung des Ortes mit dem lebenswichtigen Nass sicher. Im Nachgang mussten jetzt die Satzungen dazu sicher gemacht werden.
© Fritz-Wolfgang Etzold/VNP
Der Wasserturm in Pyrbaum stellt die Versorgung des Ortes mit dem lebenswichtigen Nass sicher. Im Nachgang mussten jetzt die Satzungen dazu sicher gemacht werden.

Landratsamt mahnte

Das Datum stimmte nicht überein: Deshalb musste Marktrat Pyrbaum Wasser-Satzungen ändern

Der Marktgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung befasste sich fast ausschließlich mit Formalitäten. Aber nicht nur, es gab auch einen kleinen Aufreger.

So ging es zunächst um den Erlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Pyrbaum und im speziellen Fall um den Ortsteil Pyrbaum.

Die Wasserversorgung für den Ortsteil Pyrbaum ist im Eigentum der Marktgemeinde. Für die Versorgung der weiteren Ortsteile mit Wasser ist der Markt Pyrbaum Mitglied in den Zweckverbänden „Brunnbach-Gruppe“ (Allersberg) und „Möninger-Gruppe“ (Pyrbaum/Freistadt) organisiert. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Brunnbach-Gruppe versorgt dabei die Pyrbaumer Ortsteile Oberhembach und Pruppach und der Zweckverband zur Wasserversorgung der Möninger-Gruppe die Ortsteile Seligenporten, Rengersricht, Schwarzach, Dennenlohe und Dürnhof.

Im Speziellen ging es um die Beschlüsse des letzten Jahres zur Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Gemeindeteils Pyrbaum. Der Beschluss dazu fand am 18. April 2024 statt, die Satzung trat am 23. Mai 2024 in Kraft - der Beschluss zur Beitrags- und Gebührensatzung am 25. Juni 2024 mit Wirkung vom 23. Juli 2024.

Daraufhin erfolgte ein Hinweis der Kommunalaufsicht im Landratsamt, dass Satzungen aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungs-Gerichtshof nur dann wirksam sind, wenn beide Satzungen zum gleichen Zeitpunkt (23.07.2024) in Kraft treten. Deshalb beschlossen die Mitglieder des Marktrates ohne Gegenstimme, rückwirkend zum 23.07.2024 die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung Pyrbaum.

Eine weitere Formalität war die Feststellung des Marktrates, dass Daniel Hassauer und Matthias Sichert die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen zur Bestellung zum 1. Kommandanten bzw. stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Schwarzach erfüllen. Dies gilt für die Zeit vom 15. März 2025 bis 14 März 2031.

Eine kleine Diskussion eröffnete sich nach der Feststellung der Inklusionsbeauftragten Regina Lindner (CSU), dass es einem Bürger wegen seiner gesundheitlichen Einschränkung nicht möglich war, an der Bürgerversammlung unterm Dach des Feuerwehrhauses Pyrbaum teilzunehmen. Angebotene Hilfen, um in das Obergeschoss des Feuerwehrhauses zu gelangen, lehnte der Bürger ab. Dafür hatte Regina Lindner Verständnis. „Ich möchte auch nicht von Fremden ins Dachgeschoß des Feuerwehrhauses getragen werden.“

Monika Schmidt (FW) regte an, generell alle Veranstaltungen in Pyrbaum unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit und der Teilhabe für Menschen mit Handikap zu betrachten. Bürgermeister Michael Langner brachte eine hybride Art der Bürgerversammlungen ins Spiel. Bernd Glas (CSU) fand die Diskussion inhaltlich überspitzt: Der Person wurde schließlich Hilfe angeboten, die er abgelehnt hat.

Stefan Zeltner (FW) mochte die Problematik der Diskussion nicht fortführen, denn, mitten im Ort liegt das mit viel Steuergeld auf modernsten Stand der Technik gebrachte Gebäude namens Bräustuben. Es liegt zentral, ist gut erreichbar, hat genügend Parkplätze, ist barrierefrei erreichbar, der Zugang ist auch für Rollstuhlfahrer leicht zu öffnen, in allen Etagen ist barrierefreie Bewegung für alle selbstverständlich und ein großzügiger Aufzug führt in die obere Etage (dann würde der endlich einmal genutzt, meinte Dirk Lippmann von der SPD) mit einem perfekt ausgestaltetem Raum für Veranstaltungen unterschiedlichster Art mit der dazu erforderlichen Technik.

Ein plausibler Grund, eine Bürgerversammlung unterm Dach der Feuerwehr abhalten zu müssen, war an diesem Abend nicht erkennbar, so bleiben nur indirekte Beweggründe dafür übrig. Eine Abstimmung darüber fand nicht statt.

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