
Bundestagswahl 2025
Deadline für Direktkandidaten: Die Frist für Vorschläge im Wahlkreis Amberg läuft ab
Die Kreiswahlleitung im Wahlkreis 231 Amberg-Neumarkt erinnert in einer Pressemitteilung daran, dass die Frist zur Einreichung von Vorschlägen für eine Direktkandidatur im Wahlkreis am Montag, 20. Januar endet. Wahlvorschläge müssen der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters Dr. Bernhard Mitko spätestens um 18 Uhr am Dienstsitz Hallplatz 4, Amberg, vorliegen.
Nach entsprechender Vorprüfung wird der Kreiswahlausschuss unter Mitkos Vorsitz in öffentlicher Sitzung am 24. Januar um 10 Uhr im Amberger Rathaus, Besprechungszimmer 318, über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entscheiden.
Im Wahlkreis 231 Amberg, der sich über die Landkreise Neumarkt, Amberg-Sulzbach und die Stadt Amberg erstreckt, hat die Regierung der Oberpfalz Dr. Bernhard Mitko zum Kreiswahlleiter und Martin Schafbauer zu dessen Stellvertreter berufen. Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter, der den Vorsitz führt, und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern. Diese werden von der Kreiswahlleitung berufen.
Nach dem Bundeswahlgesetz sollen bei der Auswahl in der Regel die Parteien in der Reihenfolge der bei der letzten Bundestagswahl im Wahlkreis errungenen Zahlen der Zweitstimmen angemessen berücksichtigt und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten berufen werden. Für die Berechnung der Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses kam hier das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers zur Anwendung: Demnach sind darin CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Freie Wähler und AfD vertreten.
Der Kreiswahlausschuss tagt öffentlich in Amberg
Die Sitzungen des Kreiswahlausschusses sind öffentlich. Zu seinen Aufgaben gehören Entscheidungen über Verfügungen der Kreiswahlleitung zur Beseitigung von Mängeln an Kreiswahlvorschlägen, die Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge, die Nachprüfung der Entscheidungen der Wahlvorstände in den Wahlbezirken, die Feststellung der Stimmenergebnisse im Wahlkreis und welcher Bewerber oder welche Bewerberin als Wahlkreisabgeordneter oder -abgeordnete gewählt wäre, wenn hierfür eine entsprechende Deckung durch das Zweitstimmenergebnis der Partei gegeben wäre.
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