Aus dem Kreistag

Kreis Neumarkt bezahlt den Gemeinden mehr Geld für ihre Straßengräben

Hauke Höpcke

Neumarkt

E-Mail zur Autorenseite

23.3.2023, 16:00 Uhr

Um dem Landkreis die Kosten für den Bau von eigenen Entwässerungseinrichtungen zu ersparen, wird das Oberflächenwasser der Kreisstraßen im Bereich von Ortsdurchfahrten in die dort bereits vorhandenen gemeindlichen Abwasserkanäle eingeleitet. Da diese Kanäle entsprechend größer dimensioniert werden müssen, entstehen den Gemeinden höhere Baukosten.

Der Landkreis ist daher gehalten, sich pauschal an diesen Kosten zu beteiligen, jedoch maximal bis zur Höhe der Kosten, die dem Landkreis für den Bau eigener Entwässerungseinrichtungen entstehen würden.

Bund empfiehlt Pauschalen

Das Bundesministerium für Verkehr hat zusammen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder die Höhe dieser Pauschalsätze für den Bereich der Bundes- und Länderverwaltung neu festgesetzt. Der Bayer. Landkreistag hat empfohlen, diese Pauschalsätze auch für die Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen anzuwenden.

Die Grundpauschale erhöht sich von bisher 166 Euro je laufenden Straßenmeter auf nunmehr 233 Euro je laufenden Straßenmeter. Die Zusatzpauschale für erhöhte Anforderungen insbesondere im Bereich des Umweltschutzes erhöht sich von bisher 33 Euro je laufenden Straßenmeter auf nunmehr 46 Euro je laufenden Straßenmeter. Die Pauschale für Straßeneinläufe erhöht sich von 530 Euro auf 744 Euro pro Einlauf.

Keine Kommentare