Änderung im Infektionsschutzgesetz:

Landratsamt meldet: Wer bis 1. Oktober nicht dreifach geimpft ist, gilt fortan als ungeimpft

nn

7.7.2022, 13:33 Uhr
Mit nur zwei Impfungen gilt man ab 1. Oktober 2022 nicht mehr als vollständig geimpft. Es gibt aber Ausnahmen.

© istock.com / Inside Creative House, Getty Images/iStockphoto Mit nur zwei Impfungen gilt man ab 1. Oktober 2022 nicht mehr als vollständig geimpft. Es gibt aber Ausnahmen.

Corona macht auch im Sommer keine Pause. Und im Herbst wird die nächste Corona-Welle erwartet. Was gibt es jetzt zu beachten? Wie kann man den persönlichen Impfschutz optimieren? Welche Impfstoffe stehen dafür zur Verfügung? Zu diesen und vielen weiteren Fragen zum Thema Corona kann man sich im Impfzentrum Neumarkt gerne persönlich zu den Öffnungszeiten beraten lassen - oder telefonisch unter (09181) 5330060.

Wichtig ist auch eine Änderung im Infektionsschutzgesetz: Das schreibt ab dem 1. Oktober drei Impfungen für eine vollständige Impfserie vor. Kurz gesagt: Wer dann nicht dreifach geimpft ist, gilt dann als ungeimpft. Die dritte Impfung muss außerdem mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgt sein.

Mit zwei Impfungen gilt man ab 1. Oktober 2022 nur noch als vollständig geimpft, wenn man zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: Genesung vor der ersten Impfung (Nachweis ist ein positiver Antikörpertest, der vor der ersten Impfung durchgeführt wurde),
Genesung nach der ersten Impfung (Genesenen-Nachweis aus der Zeit vor der zweiten Impfung) oder Genesung nach der zweiten Impfung (Genesenen-Nachweis, aus der Zeit nach der zweiten Impfung, der mehr als 28 Tage alt ist).

Vierte Impfung

Vierte Impfungen werden derzeit laut Stiko nur für bestimmte Risikogruppen empfohlen. Darunter fallen Menschen über 70 Jahren, Bewohner von Pflegeheimen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren oder Angestellte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.
Ansonsten sind Viertimpfungen bei begründeter medizinischer Indikation nach Rücksprache mit den Impfärzten möglich.

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