Arbeitsplatz

Neumarkt setzt Maßstäbe bei Inklusion: Über neun Prozent schwerbehinderte Mitarbeiter 2024

Neumarkt - Die Stadt Neumarkt setzt ein deutliches Zeichen in der Inklusion durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn unterstreicht, dass Neumarkt nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern diese weit übertrifft. Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent dieser mit schwerbehinderten Personen besetzen müssen. Zum 31. März muss dieser Nachweis jährlich bei der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden.

Unternehmen, die dies nicht erfüllen, sind zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Die Stadt Neumarkt hingegen hat solche Zahlungen nicht zu leisten, da sie kontinuierlich die Anforderungen übertrifft. Für das Berichtsjahr 2024 weist Neumarkt einen Anteil von 9,51 Prozent schwerbehinderter Mitarbeiter aus, was deutlich über der gesetzlichen Pflichtquote liegt. Damit zeigt die Stadt ein bemerkenswertes Engagement für die Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt.

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