"Demonstration für Grundrechte"

Neumarkter Polizei nimmt Impfgegner mit Nazi-Tattoo fest

Hauke Höpcke

Neumarkt

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12.2.2022, 18:00 Uhr
Neumarkter Polizei nimmt Impfgegner mit Nazi-Tattoo fest

© Hauke Höpcke

Rund 1300 Teilnehmer zählte die Polizei bei der Impfgegner-Demonstration am Samstag. Es war die mittlerweile zehnte Kundgebung, wie Organisator Gerhard Holzammer unter Beifall mitteilte.

Route, Auflagen, selbstgemalte Papp-Plakate: Alles war wie immer. Nur der Auftakt war etwas anders. Holzammer hatte einen Überraschungsgast eingeladen. Die szene-bekannte "Renate aus Landshut" spielte Gstanzln, die sie schon in Leipzig, Berlin und München mit ihrem "Kampf-Akkordeon" vorgetragen hat.

30 Euro aus der Spendenkasse erhielt die Aktivistin für den Auftritt, wie Holzammer mitteilte. Insgesamt 733 Euro waren in der Woche zuvor zusammengekommen. Gerichtskosten und die Miete für die Lautsprecheranlage wurden damit beglichen. 254 Euro sind noch übrig. "Wir werden sagen, wofür wir es verwenden", versprach Holzammer.

Dann setzte der Zug sich in Bewegung. Vorneweg marschierte eine Gruppe, die quer über die Straße ein Banner des "Corona-Ausschuss" hielt. Dabei handelt es sich um ein selbsternannte Gremium, in dessen Sitzungen vermeintliche Experten teils krude Thesen verbreiten. Etwa dass es sich um eine erfundene Pandemie handle, die seit etwa zehn Jahren vorbereitet werde, wie der Mitgründer Reiner Füllmich in einem Video behauptet.

Demo-Teilnehmer mit Nazi-Tattoos

Die Polizei nahm einen 20-jährigen Teilnehmer der Demonstration vorläufig fest. Er trug am Unterarm zwei Nazi-Tätowierungen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Wolfsangel und eine Odalsrune, sagt Polizeisprecher Lukas Nicke. Beide sind als Erkennungszeichen neonazistischen Szene weltweit verbreitet.

Sowohl Odalsrune als auch Wolfsangel waren die Abzeichen von SS-Einheiten. Die 1982 verbotene neonazistische Organisation „Junge Front“ (JF) nutzte die Wolfsangel als Erkennungszeichen. Die Odal-Rune war das Symbol der ebenfalls verbotenen "Wiking-Jugend".

Nach dem § 86 a Strafgesetzbuch ist das öffentliche Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten und mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bewährt.

Einige Versammlungsteilnehmer wurden von der Polizei auf die geltende Maskenpflicht hingewiesen, Dies erfolgte insbesondere durch so genannte Kommunikationsbeamte.