Stadtrat entscheidet

Alkoholverbot vor dem Laufer Wenzelschloss gilt künftig schon ab Mittag

1.4.2023, 16:00 Uhr
Schon bisher galt ein Alkoholverbot vor dem Laufer Wahrzeichen. Nun wird der Beginn von 20 auf 12 Uhr vorverlegt.

© PZ-Archiv Schon bisher galt ein Alkoholverbot vor dem Laufer Wahrzeichen. Nun wird der Beginn von 20 auf 12 Uhr vorverlegt.

Die Kommune begründet den Schritt mit „Feststellungen seitens der Polizei“ sowie Hinweisen aus der Bevölkerung, dass sich rund um das Wahrzeichen „Personen unter offensichtlichem Alkoholeinfluss“ treffen. Es sei zu Sachbeschädigungen gekommen, „auch schon weit vor 20 Uhr“.

Man wolle eine Handhabe dagegen haben, so Bürgermeister Thomas Lang. Für Hochzeitsgesellschaften seien Ausnahmen möglich, das lasse die Satzung zu. Im Schloss finden Trauungen statt. 

Der Stadtrat beschloss ebenfalls, das Alkoholverbot am Kunigundenberg um ein Jahr zu verlängern. Die Befristung ist nötig, weil der Biergarten neu gestaltet werden soll. Auf den Freischankflächen gilt das Verbot nicht, deren Grenzen sind im Anhang der Verordnung aufgeführt. 2023 wird es wieder nur eine Interimslösung geben, daher bleibt die bisherige Regelung unverändert. Am Berg gilt das Verbot erst ab 20 Uhr.